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Bauverbot und Siedlungsbeschränkung durch das Airfield Erbenheim

Brief von Herrn Dirting (Lufthansa-Kapitän i. R.) an den Wiesbadener OB

Im August 2020 hat Herr Dirting, Lufthansa-Kapitän im Ruhestand und Fluglärmexperte, einen Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister verfasst, in dem er auf ein Bauverbot und Siedlungsbeschränkung(en) durch das Airfield Erbenheim aufmerksam macht. Wir möchten Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Dezember 2019 forderten die Stadtverordneten mit Beschluss Nr. 0621 die Prüfung von Lärmschutzbereichen nach §4 (1) Nr. 3 FluLärmG für das Airfield Erbenheim.

Bemerkenswert daran ist bereits, dass die Projektverantwortlichen des Ostfelds, inklusive Oberbürgermeister und Magistrat, diese Fluglärmuntersuchung nicht längst gemäß ihres Auftrags einer sorgfältigen Voruntersuchung initiativ vorgelegt haben. Eine SEM (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) hat strenge Anforderungen. Diese nicht zu erfüllen, ist unprofessionell – sei es aus Unwillen, Unwissen oder mit Vorsatz.

Am 14 .Februar 2019 wurde die SEG bereits im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die Bedenken der US-Streitkräfte informiert.

Diese regten ein Lärmschutzgutachten an. Ich zitiere: „Allerdings würde nach Dafürhalten der US-Streitkräfte ein solches Gutachten klar die Unvereinbarkeit der geplanten Wohn- und Gewerbebebauung mit dem Flugbetrieb verdeutlichen.“

Auch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) gab spätestens mit Schreiben vom 11. Februar 2020 dezente Hinweise an den Oberbürgermeister: „Gleichwohl würden sich nach dem von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet Ostfeld ergeben.“

Es geschah: Nichts! Bis heute!

Hypothese: die Projektverantwortlichen ahnten und befürchteten (ich möchte nicht behaupten, dass sie es bereits wussten) das große Flächen im Ostfeld als Lärmschutzzonen mit Bauverboten auszuweisen und noch größere Siedlungsbeschränkungsbereiche gleichfalls nicht bebaut werden dürfen.

Ein Bild (aus zwei Perspektiven, siehe auch Anlage) sagt mehr als 1000 Worte:

Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht.komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 1
Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht 2komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 2

Nach meinen Untersuchungen unterliegen 13,5 – 18,0 ha des Ostfelds einem Bauverbot, weitere 5,45 ha einer Siedlungsbeschränkung. Kurz: 1/3 oder 35% des geplanten „Urbanen Stadtquartiers“ liegen in Lärmschutzzonen!

Und, das ist das Ungeheuerliche, gleichwohl verschleppen, verschweigen, ignorieren und verharmlosen die Verantwortlichen in Politik, Magistrat und Verwaltung die Gesetze und Vorgaben aus der Verwaltung und wollen „ihre“ Stadtverordneten in die Falle einer Abstimmung über die Satzung einer SEM laufen lassen.

Das gilt es zu unterbinden!

Wir sind immer noch in Deutschland und damit in einem Rechtstaat.

Jeder Interessierte, die Parteien, Politiker, Behörden und die Presse sind aufgefordert, die Angaben durch Diejenigen überprüfen zu lassen, deren Aufgabe es gewesen wäre.

Das sind die Projetverantwortlichen aus dem Magistrat inklusive der SEG und das HMWEVW.

Das Ostfeld ist eine Fehlplanung, es muss jetzt um ein Drittel verkleinert werden. Die Beachtung der Klimaproblematik, die mit ähnlichen Methoden runtergespielt wurde, macht die falsche Standortwahl zur Gewissheit.

Für Fragen und Erläuterungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,
Michael Dirting


PS1: Für die Lärmberechnungen wurden zusätzlich zu den üblichen Angaben genutzt:

Drucksache 763/95 des Bundesministeriums der Verteidigung.
Aviation Routes ETOU IFR und VFR westlich verlegt.
Alternativ Datei Messwerte Nachfolgemodelle SB-1 und V-280
Jeppesen Approach und Departure Charts, Instrument Approach Charts, Eff 29 Mar 18, 16 JAN 15, Eff 18 Jul 19,
ZentrLuftOp/NGA20 JUL 2017 Approach und Departure, Instrument Approach Charts, Cadna A und weitere Software.

PS2: Vielen Dank an die finanziellen Unterstützer dieser kostenintensiven Untersuchung.