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Maßnahmen für sozialen und klimagerechten Wohnungsbau entschlossen umsetzen

Pressemitteilung, Bündnis Stadtklima vom 9. November 2021

Am 20. Mai 2021 hatte die Stadtverordnetenversammlung ein umfangreiches Maßnahmen-Paket beschlossen, um künftig klimagerechtes und sozial gefördertes Bauen in Wiesbaden zu stärken. Bislang hat die Stadt diesen Beschluss noch für kein Bauvorhaben umgesetzt. Sie vertut damit seit Monaten die Chance, für Bauprojekte mit städtischer Mehrheitsbeteiligung mindestens 40 Prozent geförderte Wohneinheiten zu realisieren.

Eine Sitzungsvorlage des Magistrats (21-V-61-0029) [1], die heute nach dem Willen der Verwaltung ohne Aussprache [2] im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau durchgewunken werden soll, konterkariert den Mai-Beschluss der Stadtverordneten vollends. Denn danach sollen die bereits beschlossenen Förderquoten für alle Wohnbauprojekte, für die auch nur ein Aufstellungsbeschluss vorliegt, nicht gelten.

Die Verwaltung behandelt damit den reinen Aufstellungsbeschluss so, als sei er bereits eine vertragliche Zusicherung. Dabei ist er nur der Auftakt zu einem Planverfahren. Ein Aufstellungsbeschluss gibt keinem Vorhabenträger die Garantie, dass sein Projekt in der geplanten Form durchgeführt wird. Zumindest soweit die Stadt über eine ihrer zahlreichen Gesellschaften Grundstückseigentümerin oder Vorhabenträgerin ist, gibt es keinen sachlichen Grund, der dagegen spräche, die Planung eines ohnehin noch nicht vorhandenen Baurechts für eine höhere Sozialwohnungsquote abzuändern.

Die Sitzungsvorlage der Verwaltung liest sich darum so, als solle der Beschluss von Mai 2021 so weit wie möglich umgangen werden. Diese Vorgehensweise hält das Bündnis Stadtklima angesichts der seit Jahren massiv rückläufigen Anzahl geförderter Wohnungen [3] für unredlich. Wir erwarten, dass mindestens die Fraktionen, die den so wichtigen Beschluss für klimagerechtes und soziales Bauen in Wiesbaden unterstützt haben (Vorlage 21-F-63-0001) [4], sich gegen dieses Vorgehen stemmen. Der Beschluss für mehr sozialen und klimagerechten Wohnungsbau darf nicht grundlos durch den Magistrat aufgeweicht werden!


[1] https://piwi.wiesbaden.de/dokument/2/2795376

[2] Die Vorlage ist auf Teil II der Tagesordnung vorgesehen.

[3] Von 2016 bis 2020 sank die Zahl der Sozialmietwohnungen um fast 2.000 obwohl im selben Zeitraum der Wohnungsbestand insgesamt um mehr als 2.000 stieg – Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Wiesbaden 2020, „Bauen und Wohnen“ (Tab. 6, S. 59)

[4] Beschluss Nr. 0220/2021 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021: https://piwi.wiesbaden.de/dokument/4/2732355