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Ostfeld Update Nr. 14 vom 18. Januar 2022

Liebe Ostfeld-Interessierte!

Es gibt wieder Stoff für ein Update:

  • Großes Interview mit OB/Stadtplanungsdezernent Mende zur Entwicklung Wiesbadens/Entsprechende Berichterstattung im Wiesbadener Kurier
  • Erste Reaktion darauf des Aktionsbündnisses „Hände weg von OsKa“
  • Artikel in der FAZ vom 8. Januar 22 zur Rolle der Justiz in der Causa Klimaschutz

Beginnen wir mit dem Mende-Interview. Stadtentwicklung (erklärt am Ostfeld) sei keine „Hopp oder Topp“, so der Ober-Stadtplanungsdezernent. Da bin ich bei ihm. Stadtentwicklung mit der Dampframme geht aber auch nicht. Die Interviewer fragen erst ganz am Ende nach „Natur, Grün und Erholungsflächen“, die konkrete Klimathematik, so ich denn nichts überlesen habe, kommt gar nicht vor. Einmal nimmt der OB das Wort Klima in den Mund – ohne was dazu zu sagen. Und auf die Frage nach Natur et al. verfällt er ins Schwärmen von der Stadt am Fluss.

Mir fallen zwei Schlüsse ein: Entweder spielt die Klimathematik für ihn keine Rolle. Oder er wirft da was grundlegend durcheinander. Freizeitwert ist nicht gleich Klimaschutz. Klimaschutz ist viel mehr. Zur klimatisch kritischen und besonderen Situation darf ich erneut auf die Presseerklärung des geschätzten Kollegen Pfefferkorn, Kostheim, hinweisen: https://www.buendnis-stadtklima.de/2022/01/18/starke-zweifel-an-staedtischer-statistik/
Auf ihn komme ich gleich zurück.

Man darf mit Spannung verfolgen, welches Echo das Mende-Interview noch finden wird.

Hände weg von OsKa“ mit Ihrem Sprecher Philipp Pfefferkorn reagiert als erste. Via Presseerklärung, die heute auf den Nachrichten-Markt kam, werden schwere Vorwürfe erhoben. „Hat sich Wiesbaden um Wohnraum für 5.550 Wohnungen verrechnet?“, fragt das Aktionsbündnis. Zur Erinnerung: Eine der „harten“ Bedingungen zur Rechtmäßigkeit einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM, §165 ff BauGB), mit der das Ostfeld durchgedrückt werden soll.

Ich zitiere zur Rechtmäßigkeit einer SEM:

Wohl der Allgemeinheit als Anwendungsvoraussetzung (§ 165 Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

Die Entwicklungssatzung, durch die Entwicklungsmaßnahme förmlich festgesetzt wird, muss die Voraussetzungen des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Danach kann die Gemeinde einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, nur dann förmlich als städtebaulichen Entwicklungsbereich festlegen, wenn das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordert, insbesondere zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen.

Prof. Dr. Christian-W. Otto auf: http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/entwm.html

Und ob dieser erhöhte Bedarf überhaupt gegeben ist, darf mit Recht infrage gestellt werden. (Wiesbadener Kurier vom 15.01.2022)

Wiederum darf ich zitieren, nunmehr aus der Presseerklärung „Hände weg von OsKa“:

„Die Schlagworte ‚bauen bauen bauen‘ und ‚bezahlbarer Wohnraum‘, mit denen in der Vergangenheit von verschiedenster Seite für das Ostfeld getrommelt wurden, verpuffen angesichts dessen als hohle Phrasen. Am Ostfeld wird kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Das tief im gesellschaftlichen Diskurs verankerte Mantra vom Wachstum, vom ‚höher schneller weiter‘, das Narrativ der Konkurrenz zwischen Stadt und Land und die Angst ins Hintertreffen zu geraten, müssen kritisch hinterfragt werden,“ so Pfefferkorn.

Und weil’s so richtig ist:

„Konkret müssen wir das Thema Wohnen in Wiesbaden sachorientiert und engagiert debattieren. Dafür braucht es eine kritische Analyse der vorhandenen Daten. Es braucht Transparenz, Ehrlichkeit, Redlichkeit und evidenzbasierte Entscheidungen. Und es braucht einen politischen Gestaltungswillen, der nicht bloß Schlagworte der Immobilien-Branche nachplappert.

Es braucht ein Regulativ der Politik, das sich nicht hinter dem Bild vom heilsbringenden Großprojekt Ostfeld versteckt, um gleichzeitig vieles so belassen zu können, wie es ist. Grund und Boden lassen sich nicht vermehren. Wachstum hat Grenzen. Das anzuerkennen, ist Aufgabe der Politik. Die Dinge weiter laufen zu lassen, ist keine Option. Die Zahlen zeigen wo die Reise hingeht, wenn in Wiesbaden kein Umdenken stattfindet. Mit einem ‚Weiter so‘ und einer Trabantenstadt Ostfeld kann das jedenfalls nicht gelingen.“

Ein schönes Schlusswort!

Aber einen habe ich noch: Die bedeutende Rolle der Justiz/der Gerichte in der aktuellen Klimakrise!

Unter der offensiven Headline „Retten Gerichte das Klima? in der FAZ beschreibt der Autor ausführlich und anschaulich die Rolle der Justiz in der herrschenden Klimakrise – International, National und mit dem Blick auf das heimische Hessen. Zitat:

„Gegen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, das Saarland und Hessen wurde laut Umwelthilfe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie kein Klimaschutzgesetz haben.“ 

Und dann kommt Priska Hinz zu Wort, die Hessische (Grüne) Umweltministerin. Die Klage gegen Hessen sei überflüssig, da die Hessische Landesregierung ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht hätte. Na das ist doch löblich! Und die Frage nach Henne und Ei sollen andere diskutieren. Hauptsache es kommt!

Wir werden sehen und sind guter Dinge, was die Klagen gegen die Pläne (SEM) der Trabantenstadt Ostfeld bringen werden!

Cliffhanger: Dazu dann an anderer Stelle mehr!

Herzlicher Gruß
Ronny Maritzen

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