Liebe Mitstreiter*innen,
der Wahlkampf ist – wahrlich – in der heißen Phase! Und rund ums Ostfeld ist es höchst verdächtig ruhig. Das hat auch Gründe. Bekanntlich gibt’s noch keine stehende Regierungskoalition oder –kooperation in Wiesbaden.
Es gibt eine sog. „innovative Mehrheit“ mit SPD, GRÜNE, LINKE und VOLT, die gelegentlich mehr oder weniger stringent zusammenarbeitet. Und das Ostfeld ist sicherlich ein Konfliktfeld erster Kategorie… you know?! Also ruht still der See. Vordergründig.
Es sei euch versichert: die Verwaltung arbeitet fleißig weiter!
Und die Jurist*innen auch!
Wie aus dem anliegenden Schreiben des OB Mende vom Juli 2021 hervorgeht, entwickelt die Satzung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Ostfeld seit dem 10. August 2021 Rechtskraft.
Das heißt zweierlei: (Klage-) Fristen kommen in Gang. Und es gibt etwas (die SEM Satzung), das juristisch angegriffen werden kann! Eben auf dem Klagewege. Normenkontrollklage nennt sich das juristisch korrekte Instrument dagegen.
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