Close

Das Hessische Wirtschaftsministerium zum Fluglärm

Das hessische Wirtschaftsministerium gibt zu bedenken:

„Gleichwohl würden sich nach den von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet ‚Ostfeld‘ ergeben.“

Schreiben des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 11.02.2020
Anlage_2_zu_SV_NR_20-V-04-0007_HMWEVW_vom-11022020_Seite_1
Anlage_2_zu_SV_NR_20-V-04-0007_HMWEVW_vom-11022020_Seite_2