Wiesbaden/Mainz-Kostheim 28.11.2023
Wiesbaden-Erbenheim einziger Militärflugplatz in Deutschland ohne Lärmschutzzonen. Bürgerinitiative und Flugzeugkapitän fordern Stadt zum Handeln auf. Jetzt!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mende,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns in einer dringenden Angelegenheit an Sie, die von größter Bedeutung für die von Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, vorangetriebene Entwicklung des „Ostfeldes“ in Wiesbaden ist.
Es ist nun nachweisbar, dass das geplante „Ostfeld“ aufgrund einzurichtenden Fluglärmschutzzonen um mehr als 18 ha und um Siedlungsbeschränkungen von bis zu 23 ha verkleinert werden muss. Diese Erkenntnis basiert auf einem bereits im Jahre 2020 erstellten, auch Ihnen bekanntgemachten Fluglärmgutachten. [1] Dieses wurde bislang inoffiziell behandelt und ignoriert, obwohl es aufgrund seiner Relevanz nicht außer Acht gelassen werden durfte.
Durch die aktuelle Bereitstellung der Daten zu den zukünftigen Flugbewegungen am Flugplatz Erbenheim (ETOU) durch das DES (Datenerfassungssystem) in der Anlage, wird die Notwendigkeit von Lärmschutzzonen und Siedlungsbeschränkungen abermals bestätigt.
Wir weisen darauf hin, dass gesetzliche Verfahren zur Berechnung solcher Fluglärmschutzzonen vor einem Bebauungsplan unabdingbar sind, um die Bürger vor Fluglärm zu schützen.
Die Grundlagen für die Ausweisung dieser nicht zu bebauenden Flächen sind:
- Methode: Der Lärm von Flugzeugen und Hubschraubern wird berechnet und nicht gemessen.
- Zeithorizont: Prognosezeitraum 10 Jahre.
- Grundlagen:
- Maximal zu erwartende Auslastung des Flugplatzes. In diesem Fall mindestens 20.000 Flugbewegungen pro Jahr.
- Die sechs verkehrsreichsten Monate bilden die Grundlage der Berechnung, die nach AzB (Anleitung zur Berechnung von Fluglärm) durchzuführen ist.
Die Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) hat das Gutachten von 2020 bisher ignoriert und lediglich gutachterliche Lärmmessungen [2] weit entfernt von den Einflugschneisen durchführen lassen. Diese Messungen sind ohne jede Relevanz für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren!
Die Verantwortung für das Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverfahrens wird auf das zuständige Ministerium und/oder darauf geschoben, dass keine Informationen von Seiten des Flugplatzhalters und der DFS (Deutsche Flugsicherung) vorlägen.
Es ist eher zu vermuten, dass diese Informationen und Daten bis heute nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben angefordert wurden.
Konsequenz dieser Untätigkeit ist, dass erhebliche Geldmittel in europaweite Ausschreibungen für die Planung des Ostfeldes investiert wurden, ohne dass die beteiligten Büros davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie ggf. in Fluglärmschutzzonen planen. Obwohl die Stadtverordnetenversammlung 2019 beschlossen hat Lärmschutzbereiche zu prüfen. [3] Ebenso wurde die vorgeschriebene Schienenverbindung in Bezug auf Lage und Kosten den Beteiligten nicht bekanntgegeben. [4]
Es liegt auf der Hand, dass sowohl die Fluglärmschutzzonen als auch eine vollständige Machbarkeitsstudie zur Schienenverbindung Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen für das Ostfeld hätte sein müssen.
Wir wollen Stadt und SEG keine Ausflüchte mehr lassen und ihrer Praxis ein Ende setzen. Deshalb stellen wir der Landeshauptstadt Wiesbaden alle Daten, die für die gesetzliche Lärmschutzzonenberechnung am Flughafen Erbenheim nötig sind, anliegend zur Verfügung.
Diese Datensätze dienen als Grundlage für eine angemessene Ausweisung von Lärmschutzzonen und Siedlungsbeschränkungen am Flugplatz ETOU Erbenheim.
Mit freundlichen Grüßen,
Wiesbaden und Mainz-Kostheim, 28. November 2023,
Michael Dirting
Luftfahrtkapitän i. R.
Philipp Pfefferkorn
für die Aktionsgemeinschaft
„Hände weg von Os/Ka“
https://www.buendnis-stadtklima.de/haende-weg-von-oska/
https://wiesbadenwillswissen.de/
Anlagen:
- DES, Datenerfassungssystem für den Flugplatz Erbenheim ETOU 10/2023
- Visualisierung der Bauverbote und Siedlungsbeschränkungen
- Schalltechnische Untersuchung Bodenlärm des US Army Airfield ETOU, 2014
- Hinweise zur Ermittlung von Planungszonen zur Siedlungsentwicklung an
Flugplätzen im Geltungsbereich des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - Jeppesen Airport Information for ETOU, sowie sämtliche gültigen
Navigationskarten für Abflüge / Departures, Anflüge / Arrivals usw. - Abschlussbericht zu den Schallimmissionsmessungen SEM „Ostfeld/ Kalkofen“, 2023
- Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)
- Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)
[3] StVV- Beschluss Nr. 0621 vom 12. Dezember 2019, Punkt 6, Vorgang 19-V-01-0029. Abrufbar unter: https://piwi.wiesbaden.de/dokument/4/2402460
[4] Vgl. StVV-Beschluss Nr. 0294 vom 17. September 2020, Punkt III.5.c, Vorgang 20-V-04-0006, sowie Beschluss der Regionalversammlung Südhessen Drs. IX / 141.4 vom 7. Mai 2021