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„BUND klagt gegen Pläne zur Ostfeld-Bebauung“

Der BUND Hessen und der Kreisverband Wiesbaden haben am 22.10.2021 Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Bebauungspläne am Ostfeld in Wiesbaden eingereicht.

„Mit unserer Verbandsklage wehren wir uns gegen den Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 7. Mai 2021 und gegen den daraus folgenden Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zugunsten der großräumigen Ostfeld-Planungen der Stadt Wiesbaden. In mehrfacher Hinsicht durchbrechen diese die rechtsverbindlichen Zielfestlegungen des Regionalplans Südhessen“

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen

„Dieses Riesenprojekt wird schwerwiegende Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben“

Marion Semelka, Kreisvorstand des BUND Wiesbaden.

Pressemitteilung des BUND Hessen vom 26.10.2021.

Bauverbot und Siedlungsbeschränkung durch das Airfield Erbenheim

Brief von Herrn Dirting (Lufthansa-Kapitän i. R.) an den Wiesbadener OB

Im August 2020 hat Herr Dirting, Lufthansa-Kapitän im Ruhestand und Fluglärmexperte, einen Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister verfasst, in dem er auf ein Bauverbot und Siedlungsbeschränkung(en) durch das Airfield Erbenheim aufmerksam macht. Wir möchten Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Dezember 2019 forderten die Stadtverordneten mit Beschluss Nr. 0621 die Prüfung von Lärmschutzbereichen nach §4 (1) Nr. 3 FluLärmG für das Airfield Erbenheim.

Bemerkenswert daran ist bereits, dass die Projektverantwortlichen des Ostfelds, inklusive Oberbürgermeister und Magistrat, diese Fluglärmuntersuchung nicht längst gemäß ihres Auftrags einer sorgfältigen Voruntersuchung initiativ vorgelegt haben. Eine SEM (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) hat strenge Anforderungen. Diese nicht zu erfüllen, ist unprofessionell – sei es aus Unwillen, Unwissen oder mit Vorsatz.

Am 14 .Februar 2019 wurde die SEG bereits im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die Bedenken der US-Streitkräfte informiert.

Diese regten ein Lärmschutzgutachten an. Ich zitiere: „Allerdings würde nach Dafürhalten der US-Streitkräfte ein solches Gutachten klar die Unvereinbarkeit der geplanten Wohn- und Gewerbebebauung mit dem Flugbetrieb verdeutlichen.“

Auch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) gab spätestens mit Schreiben vom 11. Februar 2020 dezente Hinweise an den Oberbürgermeister: „Gleichwohl würden sich nach dem von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet Ostfeld ergeben.“

Es geschah: Nichts! Bis heute!

Hypothese: die Projektverantwortlichen ahnten und befürchteten (ich möchte nicht behaupten, dass sie es bereits wussten) das große Flächen im Ostfeld als Lärmschutzzonen mit Bauverboten auszuweisen und noch größere Siedlungsbeschränkungsbereiche gleichfalls nicht bebaut werden dürfen.

Ein Bild (aus zwei Perspektiven, siehe auch Anlage) sagt mehr als 1000 Worte:

Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht.komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 1
Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht 2komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 2

Nach meinen Untersuchungen unterliegen 13,5 – 18,0 ha des Ostfelds einem Bauverbot, weitere 5,45 ha einer Siedlungsbeschränkung. Kurz: 1/3 oder 35% des geplanten „Urbanen Stadtquartiers“ liegen in Lärmschutzzonen!

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Das Hessische Wirtschaftsministerium zum Fluglärm

Das hessische Wirtschaftsministerium gibt zu bedenken:

„Gleichwohl würden sich nach den von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet ‚Ostfeld‘ ergeben.“

Schreiben des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 11.02.2020
Anlage_2_zu_SV_NR_20-V-04-0007_HMWEVW_vom-11022020_Seite_1
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