Am 17. Februar 2021 hat der BUND, Kreisverband Wiesbaden, einen offenen Brief an die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen zum Zielabweichungsverfahren verfasst.
Offener Brief des BUND Wiesbaden vom 17.02.2021 zum Zielabweichungsverfahren.
Bündnis Stadtklima | |
Mainz-Wiesbaden |
Am 17. Februar 2021 hat der BUND, Kreisverband Wiesbaden, einen offenen Brief an die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen zum Zielabweichungsverfahren verfasst.
Offener Brief des BUND Wiesbaden vom 17.02.2021 zum Zielabweichungsverfahren.
An Herrn Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Tarek Al-Wazir
An Frau Regierungspräsidentin
Brigitte Lindscheid
An den Vorsitzenden der Regionalversammlung und die Mitglieder der Regionalversammlung über die Geschäftsstelle der Regionalversammlung
Das Bündnis Stadtklima Wiesbaden/Mainz fordert,
die Entscheidung über den Antrag der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Zielabweichung vom Regionalplan im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden Ostfeld auf einen Termin deutlich NACH der Kommunalwahl zu vertagen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Al-Wazir,
sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Lindscheid,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Kraft und sehr geehrte Mitglieder der Regionalversammlung,
am 5. März 2021 – nur wenige Tage vor der Kommunalwahl – soll das Zielabweichungsverfahren im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden Ostfeld bei der Regionalversammlung Südhessen beschlossen werden.
Und das, obwohl
Falls Sie das Dokument als Ganzes herunterladen möchten:
Schreiben an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie Umwelt, Energie und Sauberkeit vom 07.09.2020 als .pdf
Mit dem folgenden Schreiben wendet sich das Bündnis Stadtklima an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für „Planung, Bau und Verkehr“ sowie „Umwelt, Energie und Sauberkeit“:
Sehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie für Umwelt, Energie und Sauberkeit,
das Bündnis Stadtklima wendet sich an Sie in großer Sorge und mit Blick auf die anstehenden Beschlussfassungen in Ihren Gremien am 8. September 2020 zu den Themen Ostfeld/Kalkofen und Schiersteiner Osthafen.
Beide Projekte – und damit auch Ihre Beschlüsse hierzu – lassen enorme negative Auswirkungen auf das Wiesbadener Stadtklima erwarten. Das Bündnis Stadtklima bittet Sie daher, folgende Aspekte unbedingt in Ihre Überlegungen zu den Beschlussfassungen mit einzubeziehen:
>> weiterlesenIm August 2020 hat Herr Dirting, Lufthansa-Kapitän im Ruhestand und Fluglärmexperte, einen Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister verfasst, in dem er auf ein Bauverbot und Siedlungsbeschränkung(en) durch das Airfield Erbenheim aufmerksam macht. Wir möchten Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12. Dezember 2019 forderten die Stadtverordneten mit Beschluss Nr. 0621 die Prüfung von Lärmschutzbereichen nach §4 (1) Nr. 3 FluLärmG für das Airfield Erbenheim.
Bemerkenswert daran ist bereits, dass die Projektverantwortlichen des Ostfelds, inklusive Oberbürgermeister und Magistrat, diese Fluglärmuntersuchung nicht längst gemäß ihres Auftrags einer sorgfältigen Voruntersuchung initiativ vorgelegt haben. Eine SEM (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) hat strenge Anforderungen. Diese nicht zu erfüllen, ist unprofessionell – sei es aus Unwillen, Unwissen oder mit Vorsatz.
Am 14 .Februar 2019 wurde die SEG bereits im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die Bedenken der US-Streitkräfte informiert.
Diese regten ein Lärmschutzgutachten an. Ich zitiere: „Allerdings würde nach Dafürhalten der US-Streitkräfte ein solches Gutachten klar die Unvereinbarkeit der geplanten Wohn- und Gewerbebebauung mit dem Flugbetrieb verdeutlichen.“
Auch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) gab spätestens mit Schreiben vom 11. Februar 2020 dezente Hinweise an den Oberbürgermeister: „Gleichwohl würden sich nach dem von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet Ostfeld ergeben.“
Es geschah: Nichts! Bis heute!
Hypothese: die Projektverantwortlichen ahnten und befürchteten (ich möchte nicht behaupten, dass sie es bereits wussten) das große Flächen im Ostfeld als Lärmschutzzonen mit Bauverboten auszuweisen und noch größere Siedlungsbeschränkungsbereiche gleichfalls nicht bebaut werden dürfen.
Ein Bild (aus zwei Perspektiven, siehe auch Anlage) sagt mehr als 1000 Worte:
Nach meinen Untersuchungen unterliegen 13,5 – 18,0 ha des Ostfelds einem Bauverbot, weitere 5,45 ha einer Siedlungsbeschränkung. Kurz: 1/3 oder 35% des geplanten „Urbanen Stadtquartiers“ liegen in Lärmschutzzonen!
>> weiterlesenDas hessische Wirtschaftsministerium gibt zu bedenken:
>> weiterlesen„Gleichwohl würden sich nach den von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet ‚Ostfeld‘ ergeben.“
Schreiben des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 11.02.2020
An dieser Stelle haben wir für Sie Impressionen vom derzeitigen Flugverkehr über dem Ostfeld zusammen gestellt. Sehen und hören Sie selbst.