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Ostfeld: Die Zeit ist nicht reif

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Pressemitteilung vom 26.08.2020

Entscheidung über Enteignungsmaßnahme Ostfeld zum jetzigen Zeitpunkt unredlich – Beschluss stellt Stadt vor hohes juristisches und finanzielles Risiko

In der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2020 soll – aller Voraussicht nach – der förmliche Beschluss zu einer Entwicklungssatzung „Ostfeld “ erfolgen. Der Beschluss hat mehrere tiefgreifende Konsequenzen. Eine davon ist eine Vorfinanzierung für den Entwicklungsträger SEG (Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbh), für die im Haushalt 2020/21 Gelder in Höhe von insgesamt 5,4 Mio. Euro freigeben werden sollen. Gut investiertes Geld? Das Bündnis Stadtklima bezweifelt das und gibt den Ostfeld-Befürwortern zu bedenken: Die Zeit für diesen teuren Beschluss ist nicht reif!

Beschluss vor Entscheidung zur Citybahn widerspricht jeder Logik

Bis heute sind wesentliche Punkte der geplanten Ostfeld-Bebauung nicht abschließend geklärt. Dies gilt unter anderem für die verkehrliche Anbindung des Ostfelds an den ÖPNV. Der Anschluss an die Citybahn wurde vor allem von den Grünen als K.O.-Kriterium für das Ostfeld festgehalten. Erst im September 2019 hatte die Mitgliederversammlung des Kreisverbands Wiesbaden einen entsprechenden Beschluss getroffen, den selbst die Ostfeld-Befürworter der Partei mittrugen. Der Beschluss gilt bis heute und müsste – blieben die Grünen sich treu – unmittelbare Auswirkung auf den Zeitpunkt der Entscheidung zum Ostfeld haben. Denn erst am 1. November entscheiden Wiesbadens Bürgerinnen und Bürger, ob die Citybahn überhaupt gebaut wird. Einen kostenträchtigen Beschluss über das Ostfeld noch vor dieser Entscheidung über die Citybahn herbeizuführen, erscheint also unredlich – widerspricht aber mindestens jeder Logik.

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Problembewusstsein schaffen am Beispiel des Bauprojektes „Ostfeld“

Wie kommt es zu erneuten Diskussionen um das Ostfeld?
Aus dem Regionalplanungsentwurf Südhessen 1999, bei dem ein Gewerbegebiet an selber Stelle auf nur 19 ha abgelehnt worden ist, heißt es:

Begründung: Im Landschaftsplan auf Flächennutzungsplanebene werden gegen die Ausweisung dieses Bereiches als gewerbliche Baufläche erhebliche Bedenken in Bezug auf das Klima, den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild sowie die Ausweisungen auf Freizeit und Erholung vorgebracht. Außerdem steht die Darstellung im Widerspruch zum Abfallwirtschaftskonzept und dem Ausgleichsflächenbedarf für die Deponieerweiterung.“

Schreiben von Bürgermeister Goßmann vom 15. März 2000 an den Ortsbeirat Mainz-Kastel, Betreff: Beschluss Nr.: 99/0011 vom 21.01.1999 zum Regionalplanentwurf Südhessen 1999, Stellungnahme der LH Wiesbaden.

Ex-OB Sven Gerich, der in seiner Amtszeit die Planungen zum Ostfeld vorangetrieben hat, hat 2013 Roland Stöcklin auch in seine Position als Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) gebracht.
Gute Verhältnisse hat man untereinander, darunter die Patenschaft vorhandener Kinder.[1] Gerich, der wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde, hat nun einen neuen Job im Vertrieb einer Immobilienfirma. Einer großen Nummer im Baugeschäft.

20 Jahre später will man nun auf selbigem klimasensiblem Areal unbedingt 165 ha zu Gewerbe- und Wohngebiet (30-35 ha) verwandeln. Dabei werden Enteignungsmaßnahmen (SEM) durchgepeitscht, noch bevor klimarelevante Bedenken über die Folgen der Bebauung geklärt sind. Es ist ein 4 Mrd.-Projekt – das größte Bauprojekt Wiesbadens, das laut SEG mind. 72 Mio. Verschuldung mit sich bringen wird.
In Zeiten unabsehbarer wirtschaftlicher Krisen und dringender, hygienerelevanter Schulsanierungen ein hohes Risiko. Wer profitiert und wer verliert?


[1] Vgl. Ewald Hetrodt, S. 29.