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Pressemitteilung vom 26.08.2020
Entscheidung über Enteignungsmaßnahme Ostfeld zum jetzigen Zeitpunkt unredlich – Beschluss stellt Stadt vor hohes juristisches und finanzielles Risiko
In der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2020 soll – aller Voraussicht nach – der förmliche Beschluss zu einer Entwicklungssatzung „Ostfeld “ erfolgen. Der Beschluss hat mehrere tiefgreifende Konsequenzen. Eine davon ist eine Vorfinanzierung für den Entwicklungsträger SEG (Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbh), für die im Haushalt 2020/21 Gelder in Höhe von insgesamt 5,4 Mio. Euro freigeben werden sollen. Gut investiertes Geld? Das Bündnis Stadtklima bezweifelt das und gibt den Ostfeld-Befürwortern zu bedenken: Die Zeit für diesen teuren Beschluss ist nicht reif!
Beschluss vor Entscheidung zur Citybahn widerspricht jeder Logik
Bis heute sind wesentliche Punkte der geplanten Ostfeld-Bebauung nicht abschließend geklärt. Dies gilt unter anderem für die verkehrliche Anbindung des Ostfelds an den ÖPNV. Der Anschluss an die Citybahn wurde vor allem von den Grünen als K.O.-Kriterium für das Ostfeld festgehalten. Erst im September 2019 hatte die Mitgliederversammlung des Kreisverbands Wiesbaden einen entsprechenden Beschluss getroffen, den selbst die Ostfeld-Befürworter der Partei mittrugen. Der Beschluss gilt bis heute und müsste – blieben die Grünen sich treu – unmittelbare Auswirkung auf den Zeitpunkt der Entscheidung zum Ostfeld haben. Denn erst am 1. November entscheiden Wiesbadens Bürgerinnen und Bürger, ob die Citybahn überhaupt gebaut wird. Einen kostenträchtigen Beschluss über das Ostfeld noch vor dieser Entscheidung über die Citybahn herbeizuführen, erscheint also unredlich – widerspricht aber mindestens jeder Logik.
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