Wiesbaden/Mainz, 3. November 2020
Vorhabenträger wie die SEG sollten keine Umwelt -/Klimagutachten in Auftrag geben dürfen – Unbewusste Ausrichtung an Interessen des Vorhabenträgers führt unter Umständen zu fragwürdigen Ergebnissen
„Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie teilt die Ansicht, dass Gutachten zu kurz griffen, die Kaltluftströme aus dem Taunus in Richtung Rheintal ausblendeten. Gemeint ist damit eine Ausarbeitung des Büros GeoNET, mit dem die Stadt die Klimafolgen abschätzt.“ Kurz, knapp und sachlich fassen diese Sätze in einem Beitrag zum Ostfeld im Wiesbadener Kurier vom 3. November 2020 das Ergebnis eines HLNUG-Schreibens zusammen.
Bei näherer Betrachtung kommen diese Sätze einem K.O.-Schlag nicht nur für das genannte GeoNET- Gutachten zum Ostfeld gleich. Die Feststellung des HLNUG stellt gleichzeitig auch die gesamte Praxis der Gutachtenvergabe in Wiesbaden in Frage. Denn, wie kann es zu solchen gutachterlichen Diskrepanzen kommen, die dazu führen, dass immerhin eine hessische Landesbehörde so klare Worte findet und das Fehlen „wichtiger Eingangsgrößen“ bemängelt, wenn GeoNET „Kaltluftentstehungsgebiete aus den nördlichen Teilen Wiesbadens und dessen Umland“ nicht berücksichtigt.
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