Pressemitteilung, Wiesbaden/Mainz, 9. September 2020
Mit wachsweichen Ergänzungsanträgen zur Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld und zum Bebauungsplan Schierstein-Osthafen will die Rathauskooperation die berechtigte Kritik an beiden Vorhaben abfangen. Doch bei näherer Betrachtung sind beide Anträge nur Beruhigungspillen mit wenig Effekt.
In der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und des Planungsausschusses am Dienstag, 8. September, sind die Fraktionen der Rathauskooperation den Magistratsempfehlungen gefolgt und haben sowohl der Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld, als auch der Bebauung des Osthafens zugestimmt. Beide Vorhaben sind höchst umstritten. Daher versucht die Kooperation nun, Kritiker mit Begleitanträgen einzufangen. Doch beide Anträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Der Antrag zum Ostfeld lässt zwei Grundfragen zur SEM unausgesprochen:
Braucht Wiesbaden überhaupt einen neuen Stadtteil?
Mit dem folgenden Schreiben wendet sich das Bündnis Stadtklima an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für „Planung, Bau und Verkehr“ sowie „Umwelt, Energie und Sauberkeit“:
Wiesbaden/Mainz, 7. September 2020
An die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr sowie des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit Rathaus / Schlossplatz 6 / Wiesbaden
Ihre Beschlussfassung zu Ostfeld/Kalkofen und Osthafen Schierstein am 8. September 2020
Sehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie für Umwelt, Energie und Sauberkeit,
das Bündnis Stadtklima wendet sich an Sie in großer Sorge und mit Blick auf die anstehenden Beschlussfassungen in Ihren Gremien am 8. September 2020 zu den Themen Ostfeld/Kalkofen und Schiersteiner Osthafen.
Beide Projekte – und damit auch Ihre Beschlüsse hierzu – lassen enorme negative Auswirkungen auf das Wiesbadener Stadtklima erwarten. Das Bündnis Stadtklima bittet Sie daher, folgende Aspekte unbedingt in Ihre Überlegungen zu den Beschlussfassungen mit einzubeziehen:
Brief von Herrn Dirting (Lufthansa-Kapitän i. R.) an den Wiesbadener OB
Im August 2020 hat Herr Dirting, Lufthansa-Kapitän im Ruhestand und Fluglärmexperte, einen Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister verfasst, in dem er auf ein Bauverbot und Siedlungsbeschränkung(en) durch das Airfield Erbenheim aufmerksam macht. Wir möchten Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten:
Bemerkenswert daran ist bereits, dass die Projektverantwortlichen des Ostfelds, inklusive Oberbürgermeister und Magistrat, diese Fluglärmuntersuchung nicht längst gemäß ihres Auftrags einer sorgfältigen Voruntersuchung initiativ vorgelegt haben. Eine SEM (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) hat strenge Anforderungen. Diese nicht zu erfüllen, ist unprofessionell – sei es aus Unwillen, Unwissen oder mit Vorsatz.
Am 14 .Februar 2019 wurde die SEG bereits im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die Bedenken der US-Streitkräfte informiert.
Diese regten ein Lärmschutzgutachten an. Ich zitiere: „Allerdings würde nach Dafürhalten der US-Streitkräfte ein solches Gutachten klar die Unvereinbarkeit der geplanten Wohn- und Gewerbebebauung mit dem Flugbetrieb verdeutlichen.“
Auch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) gab spätestens mit Schreiben vom 11. Februar 2020 dezente Hinweise an den Oberbürgermeister: „Gleichwohl würden sich nach dem von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet Ostfeld ergeben.“
Es geschah: Nichts! Bis heute!
Hypothese: die Projektverantwortlichen ahnten und befürchteten (ich möchte nicht behaupten, dass sie es bereits wussten) das große Flächen im Ostfeld als Lärmschutzzonen mit Bauverboten auszuweisen und noch größere Siedlungsbeschränkungsbereiche gleichfalls nicht bebaut werden dürfen.
Ein Bild (aus zwei Perspektiven, siehe auch Anlage) sagt mehr als 1000 Worte:
Nach meinen Untersuchungen unterliegen 13,5 – 18,0 ha des Ostfelds einem Bauverbot, weitere 5,45 ha einer Siedlungsbeschränkung. Kurz: 1/3 oder 35% des geplanten „Urbanen Stadtquartiers“ liegen in Lärmschutzzonen!
Wie kommt es zu erneuten Diskussionen um das Ostfeld? Aus dem Regionalplanungsentwurf Südhessen 1999, bei dem ein Gewerbegebiet an selber Stelle auf nur 19 ha abgelehnt worden ist, heißt es:
Begründung: Im Landschaftsplan auf Flächennutzungsplanebene werden gegen die Ausweisung dieses Bereiches als gewerbliche Baufläche erhebliche Bedenken in Bezug auf das Klima, den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild sowie die Ausweisungen auf Freizeit und Erholung vorgebracht. Außerdem steht die Darstellung im Widerspruch zum Abfallwirtschaftskonzept und dem Ausgleichsflächenbedarf für die Deponieerweiterung.“
Ex-OB Sven Gerich, der in seiner Amtszeit die Planungen zum Ostfeld vorangetrieben hat, hat 2013 Roland Stöcklin auch in seine Position als Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) gebracht. Gute Verhältnisse hat man untereinander, darunter die Patenschaft vorhandener Kinder.[1]Gerich, der wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde, hat nun einen neuen Job im Vertrieb einer Immobilienfirma. Einer großen Nummer im Baugeschäft.
20 Jahre später will man nun auf selbigem klimasensiblem Areal unbedingt 165 ha zu Gewerbe- und Wohngebiet (30-35 ha) verwandeln. Dabei werden Enteignungsmaßnahmen (SEM) durchgepeitscht, noch bevor klimarelevante Bedenken über die Folgen der Bebauung geklärt sind. Es ist ein 4 Mrd.-Projekt – das größte Bauprojekt Wiesbadens, das laut SEG mind. 72 Mio. Verschuldung mit sich bringen wird. In Zeiten unabsehbarer wirtschaftlicher Krisen und dringender, hygienerelevanter Schulsanierungen ein hohes Risiko. Wer profitiert und wer verliert?