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Regionalplan Südhessen / Flächennutzungsplan

Dieser Beitrag basiert auf der Arbeit des AK Wiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreis der Hessischen Gesellschaft für Ornitologie und Naturschutz e.V. (HGON)

Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan zum Ostfeld

Grundlage der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, B-Pläne)
Der Regionalplan Südhessen 2010 dient der Steuerung der räumlichen Entwicklung der Planungsregion Südhessen. Er enthält die räumlichen Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen für die Region bis zum Jahr 2020. Als Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind diese von allen öffentlichen Stellen bei ihren
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Gegenüber der Bauleitplanung der Gemeinden begründen die Ziele eine Anpassungspflicht.
Der Regionalplan Südhessen 2000 steckt den Rahmen für regional bedeutsame Siedlungs- und Gewerbeflächen, Verkehrs- und andere Infrastrukturprojekte, Abbauvorhaben sowie für den Schutz von Freiflächen und Wald. Mit der Sicherung von Flächen, Trassen und Standorten für die verschiedenen Raumnutzungen schafft der Regionalplan die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für raumbedeutsame Vorhaben und Investitionen sowie für die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen in der Region. (Regierungspräsidium Darmstadt – Erläuterung zum RP-Südhessen)

Regionalplan-Südhessen-2010-Regionaler-FNP-zum Ostfeld
Regionalplan Südhessen 2010 zu „Ostfeld/Kalkofen“
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), Landesplanung, Regionalplan Südhessen 2010, Teilkarte 1

Das gesamte Gebiet „Ostfeld/Kalkofen“ ist in der Karte zum Regionalplan Südhessen 2010 violett schraffiert (siehe Legende: 4.7). Es wird also als „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ klassifiziert. Ein Teil des Ostfelds ist darüber hinaus als „Vorranggebiet regionaler Grünzug“ gekennzeichnet (4.3)

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Beruhigungspillen für Ostfeld und Osthafen

Falls Sie das Dokument als Ganzes herunterladen möchten:
Pressemitteilung zu den Beschlüssen der Ausschüsse vom 09.09.2020 als .pdf


Pressemitteilung, Wiesbaden/Mainz, 9. September 2020

Mit wachsweichen Ergänzungsanträgen zur Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld und zum Bebauungsplan Schierstein-Osthafen will die Rathauskooperation die berechtigte Kritik an beiden Vorhaben abfangen. Doch bei näherer Betrachtung sind beide Anträge nur Beruhigungspillen mit wenig Effekt.

In der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und des Planungsausschusses am Dienstag, 8. September, sind die Fraktionen der Rathauskooperation den Magistratsempfehlungen gefolgt und haben sowohl der Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld, als auch der Bebauung des Osthafens zugestimmt. Beide Vorhaben sind höchst umstritten. Daher versucht die Kooperation nun, Kritiker mit Begleitanträgen einzufangen. Doch beide Anträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.

Der Antrag zum Ostfeld lässt zwei Grundfragen zur SEM unausgesprochen:

  1. Braucht Wiesbaden überhaupt einen neuen Stadtteil?
  2. Ist das Ostfeld der richtige Standort?
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Pressemitteilung und Gegendarstellung der Pressemitteilung der Fraktionen SPD, CDU, Grüne vom 8.9.20

Dieser Beitrag stammt von Ralf Schaab, als „Bürgerliche Opposition zum Baugebiet SEM Ostfeld“ und engagiertem Bürger und Vertreter von Wiesbadener Kleingrundbesitzern.
Er gibt die Meinung des Autors wider und nicht notwendigerweise die des Bündnis Stadtklima. Warum ist dieser Beitrag dann hier zu finden? Weil wir denken, auch die Perspektive der Landwirte zu den Vorgängen sollte Erwähnung finden.


Wiesbaden, den 9.9.2020

Zuallererst. Wir sind für einen Neubau des BKA mit normalem Baurecht, aber gegen gegen eine neue Trabantenstadt am Fort Biehler, die mit großflächigen Enteignungen zustande kommen soll. Zuerst müssen die Effekte von Corona auf den Immobilienmarkt analysiert werden!

  1. In all den Pressemitteilungen der Stadt Wiesbaden wird in rosaroten Tönen die Schönheit des neuen Phantasialandes Ostfeld beschrieben. Das neue Wohnviertel wird mehr Energie erzeugen wie verbrauchen und positiv auf das Klima sein, die hohen Häuser werden Schatten spenden. Weiterhin sind sich alle sozial engagierten Städter einig, dass es vollkommen ok ist die reichen Großgrundbesitzer (Zitat einer SPD Frau: die „Junker“) für das Allgemeinwohl faktisch zu enteignen. (Anmerkung: Es gibt weltweit kein Wohngebiet, was mehr Energie erzeugt wie verbraucht und es gibt auch keine Großgrundbesitzer in Wi- Erbenheim!)
  2. Die Bürgerbeteiligung wird großgeschrieben, zumindest wenn die Bürger all das abnicken und keine andere Meinung haben. Gegengutachten der BI’s verschwinden in Schubladen und werden der Bevölkerung nicht vorgelegt. Anwaltsschreiben werden in atemberaubender Geschwindigkeit innerhalb eines halben Jahres von Kessler beantwortet oder auch nicht. Kompromissvorschläge und Alternativen zu dem „Scharfen Schwert“ der Baugesetzgebung werden erst gar nicht berechnet oder zugelassen.
  3. Eine SEM ist ein tolles gesetzliches Mittel für die Stadt, billig an Land zu kommen und dann alle Fantasien ausleben zu können. So liest sich zumindest der Ergänzungsantrag der Koalition zur Satzung „Ostfeld“. Neben vielen Details, die hanebüchen sind, schlägt allerdings etwas besonders hervor:
    Die Landwirtschaft, die im Ostfeld verbleibt wird nicht nur den normalen Bauern weggenommen und dann an Biobetriebe verpachtet (an Domäne Mechtildshausen??), sondern die Landwirtschaft im Ostfeld fällt nur noch unter die Überschrift „Klimaoptimiertes Stadtgrün“. Was im März noch „systemrelevant“ und bedeutend war und die Menschen ernährt hat, wird für unseren Wiesbadener Politiker zum Stadtgrün degradiert. Eine Unverschämtheit und eine Ohrfeige für die Menschen die seit Generationen ihre Landwirtschaft hier betreiben.
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„Ostfeld/Kalkofen“ und „Osthafen Schierstein“ in Bau- und Umweltausschuss

Falls Sie das Dokument als Ganzes herunterladen möchten:
Schreiben an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie Umwelt, Energie und Sauberkeit vom 07.09.2020 als .pdf


Mit dem folgenden Schreiben wendet sich das Bündnis Stadtklima an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für „Planung, Bau und Verkehr“ sowie „Umwelt, Energie und Sauberkeit“:

Wiesbaden/Mainz, 7. September 2020

An die Mitglieder
des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr sowie
des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit
Rathaus / Schlossplatz 6 / Wiesbaden

Ihre Beschlussfassung zu Ostfeld/Kalkofen und Osthafen Schierstein am 8. September 2020

Sehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie für Umwelt, Energie und Sauberkeit,

das Bündnis Stadtklima wendet sich an Sie in großer Sorge und mit Blick auf die anstehenden Beschlussfassungen in Ihren Gremien am 8. September 2020 zu den Themen Ostfeld/Kalkofen und Schiersteiner Osthafen.

Beide Projekte – und damit auch Ihre Beschlüsse hierzu – lassen enorme negative Auswirkungen auf das Wiesbadener Stadtklima erwarten. Das Bündnis Stadtklima bittet Sie daher, folgende Aspekte unbedingt in Ihre Überlegungen zu den Beschlussfassungen mit einzubeziehen:

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Offener Brief zum Thema „Ostfeld“

Dieser Beitrag stammt von Ralf Schaab, „Ureinwohner“ von Wiesbaden-Erbenheim und Sprecher der Landbesitzer im Ostfeld.
Er gibt die Meinung des Autors wider und nicht notwendigerweise die des Bündnis Stadtklima. Warum ist dieser Beitrag dann hier zu finden? Weil wir denken, auch die Perspektive der Landwirte zu den Vorgängen sollte Erwähnung finden.


Wiesbaden, den 28.11.2019

Die Unverfrorenen Teil 2

Es geht um die bedeutende Abstimmung am 12.12.2019 im Stadtparlament, ob eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach § 165 BauGB durchgeführt werden soll (Ex-OB Gerich bezeichnete es als das schärfste Schwert der Baugesetzgebung!). Ohne Alternative sollen die Stadtverordneten entscheiden! Warum? Weil einige der Teilnehmer an diesem Milliardenprojekt unbedingt in den Teil 2 des Buches von Herrn Hetrodt kommen wollen?!

Was regt einen dabei so auf?

  • Es ist die Ohnmacht gegenüber der städtischen Willkür, oder besser gesagt gegenüber den Mitarbeitern der städtischen Verwaltung und ihrer Macht, Land an sich zu reißen, was ihnen nicht gehört.
  • Es sind falsche Kalkulationen der SEG, die den Stadtverordneten vorgaukeln, es gäbe nur eine Möglichkeit das Ostfeld zu entwickeln.
  • Es sind die übertriebenen Gehälter der Manager, der Gutachter und Geschäftsführer, die in keiner Weise dazu beitragen, günstigen Wohnraum zu schaffen. Aber die Landbesitzer, die den Boden zur Verfügung stellen faktisch enteignen. Das ist eine Unverschämtheit. Wir werden als normale Bürger von Wiesbaden von der eigenen Verwaltung über den Tisch gezogen.

CDU-Lorenz spricht von einem „Bombengeschäft“ und die SEG rechnet mit 200 Mio € Verlust bei der Verwirklichung des Ostfeldes. Was stimmt?

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Leserbrief zu „Das Ostfeld auf 25 Seiten“

Dieser Beitrag stammt von Ralf Schaab, „Ureinwohner“ von Wiesbaden-Erbenheim und Sprecher der Landbesitzer im Ostfeld.
Er gibt die Meinung des Autors wider und nicht notwendigerweise die des Bündnis Stadtklima. Warum ist dieser Beitrag dann hier zu finden? Weil wir denken, auch die Perspektive der Landwirte zu den Vorgängen sollte Erwähnung finden.


Wiesbaden den 20.08.2020

Leserbrief zu „Das Ostfeld auf 25 Seiten“

Normalerweise geben die politischen Mandatsträger den städtischen Gesellschaften einen Arbeitsauftrag. Beim Ostfeld erscheint die Lage umgekehrt: Die Geschäftsführer der SEG Stöcklin und der Baudezernent Kessler geben den Stadtparlamentariern den Auftrag gefälligst über ein Gesetz abzustimmen, das faktische Enteignungen für das Ostfeld vorsieht. Die Eigentümer müssen dem Billigangebot der Stadt Wiesbaden zustimmen. Alle anderen Möglichkeiten sind irreal. Das hatte Herr Domes im Artikel falsch wiedergegeben. In allen Pressemitteilungen der SEG und der Stadt Wiesbaden tauchen keinerlei kritischen Stimmen zu diesem skandalösen Vorgehen auf. Immer nur werden die schönsten Visionen für das „Traumgebiet“ Ostfeld beschrieben. Dass diese neue Trabantenstadt auf engstem Raum 12.000 Menschen unterbringen will, erinnert allerdings an die schönste Architektur in Offenbach.

Es gibt viele Alternativen zum Zwangsgebiet Ostfeld. Leider verschwendet die SEG und Stadt Wiesbaden aktuell sehr viele Millionen an Ressourcen in Planung und Strategie in ein Monsterprojekt, das bereits jetzt zum Scheitern verurteilt ist. Aber anstatt vernünftige Alternativen und Vorschläge aus der fachkundigen Bevölkerung aufzugreifen, verbeißen sich die Gremien in dieser fixen Idee sich ein Denkmal zu setzen.

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Landwirtschaft auf dem Ostfeld

Für den geplanten Stadtteil sollen 94 ha wertvolles Ackerland durch Bebauung zerstört werden. Diese nachhaltig bewirtschafteten Flächen liefern Nahrung, binden große Mengen CO2 und bilden jede Menge Sauerstoff. Sie sind die wirtschaftliche Basis für die Landwirte, die mit 3-12 Euro pro qm faktisch enteignet werden sollen. Die Anwendung einer SEM (Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme) nach § 165 BauGB ist in jedem Fall nicht verhältnismäßig und verstößt laut etlichen Gutachter und Rechtsanwälten gegen bestehendes Recht. Und es ist kein Wunder, wenn Baumaßnahmen in Wiesbaden so lange brauchen. Dieses Problem ist hausgemacht. Allein der Brief des beauftragten Rechtsanwaltes hat 6 Monate auf eine Antwort gewartet. Eigentum ist eines unserer höchsten Güter in unserer Gesellschaft und Motiv unseres erfolgreichen Schaffens.

Was Wiesbaden für seine bestehenden Einwohner braucht sind mehr Kleingärten zu Verbesserung der Lebensqualität. Gerade in Corona Zeiten sind solche Rückzugsdomizile in der Natur sehr wichtig. Also anstatt einer Trabantenstadt mit vielen sozialen und Klimaproblemen wäre eine schöne Gartenkolonie eine Wohltat!

Autor: Dr. Ralf P. Schaab, c/o Hof Erbenheim, Oberfeld 30, 65205 Wiesbaden

Bauverbot und Siedlungsbeschränkung durch das Airfield Erbenheim

Brief von Herrn Dirting (Lufthansa-Kapitän i. R.) an den Wiesbadener OB

Im August 2020 hat Herr Dirting, Lufthansa-Kapitän im Ruhestand und Fluglärmexperte, einen Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister verfasst, in dem er auf ein Bauverbot und Siedlungsbeschränkung(en) durch das Airfield Erbenheim aufmerksam macht. Wir möchten Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Dezember 2019 forderten die Stadtverordneten mit Beschluss Nr. 0621 die Prüfung von Lärmschutzbereichen nach §4 (1) Nr. 3 FluLärmG für das Airfield Erbenheim.

Bemerkenswert daran ist bereits, dass die Projektverantwortlichen des Ostfelds, inklusive Oberbürgermeister und Magistrat, diese Fluglärmuntersuchung nicht längst gemäß ihres Auftrags einer sorgfältigen Voruntersuchung initiativ vorgelegt haben. Eine SEM (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) hat strenge Anforderungen. Diese nicht zu erfüllen, ist unprofessionell – sei es aus Unwillen, Unwissen oder mit Vorsatz.

Am 14 .Februar 2019 wurde die SEG bereits im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die Bedenken der US-Streitkräfte informiert.

Diese regten ein Lärmschutzgutachten an. Ich zitiere: „Allerdings würde nach Dafürhalten der US-Streitkräfte ein solches Gutachten klar die Unvereinbarkeit der geplanten Wohn- und Gewerbebebauung mit dem Flugbetrieb verdeutlichen.“

Auch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) gab spätestens mit Schreiben vom 11. Februar 2020 dezente Hinweise an den Oberbürgermeister: „Gleichwohl würden sich nach dem von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet Ostfeld ergeben.“

Es geschah: Nichts! Bis heute!

Hypothese: die Projektverantwortlichen ahnten und befürchteten (ich möchte nicht behaupten, dass sie es bereits wussten) das große Flächen im Ostfeld als Lärmschutzzonen mit Bauverboten auszuweisen und noch größere Siedlungsbeschränkungsbereiche gleichfalls nicht bebaut werden dürfen.

Ein Bild (aus zwei Perspektiven, siehe auch Anlage) sagt mehr als 1000 Worte:

Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht.komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 1
Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht 2komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 2

Nach meinen Untersuchungen unterliegen 13,5 – 18,0 ha des Ostfelds einem Bauverbot, weitere 5,45 ha einer Siedlungsbeschränkung. Kurz: 1/3 oder 35% des geplanten „Urbanen Stadtquartiers“ liegen in Lärmschutzzonen!

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Das Hessische Wirtschaftsministerium zum Fluglärm

Das hessische Wirtschaftsministerium gibt zu bedenken:

„Gleichwohl würden sich nach den von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet ‚Ostfeld‘ ergeben.“

Schreiben des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 11.02.2020
Anlage_2_zu_SV_NR_20-V-04-0007_HMWEVW_vom-11022020_Seite_1
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Tier- und Pflanzenwelt im „Ostfeld“

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Flora und Fauna im geplanten Baugebiet „Ostfeld/Kalkofen“ geben.

Hierzu finden sie drei anschauliche Karten aus den Anlagen zum „Artenschutzgutachten, Bilanzierungs- und Ausgleichskonzept Ostfeld“ welche einen guten Überblick über die Artenvielfalt und die naturschutzrechtlichen Restriktionen im Gebiet „Ostfeld/Kalkofen“ geben.

Die Karten wurden vom „Büro für Angewandte Landschaftsökologie, Berthold Hilgendorf“ aus Eppstein im Auftrag der SEG erstellt. Herausgeberin der „Vorbereitenden Untersuchungen“ ist die Landeshauptstadt Wiesbaden.

Bewertung naturschutzrechtlicher Restriktionen
Bewertung naturschutzrechtlicher Restriktionen
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