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Presseerklärung des BUND Wiesbaden zum Ostfeld – Warum so eilig?

Am 27. August 2020 hat der BUND, Kreisverband Wiesbaden, eine Presseerklärung zur anstehenden Debatte um das Ostfeld in der Stadtverordnetenversammlung herausgegeben.

„Warum so eilig? BUND: Wichtige Fragen zur Ostfeld-Bebauung immer noch nicht geklärt“

BUND Wiesbaden, 27.8.2020

Presseerklärung des BUND Wiesbaden vom 27.8.2020 zur SEM Ostfeld.

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Landschaftsplan im Ostfeld

Dieser Beitrag basiert auf der Arbeit des AK Wiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreis der Hessischen Gesellschaft für Ornitologie und Naturschutz e.V. (HGON)

Planungskarte

In der Planungskarte werden die Ergebnisse aus der Stadtbiotopkartierung, der Biotoptypenkartierung und den Untersuchungen zur Tier- und Pflanzenwelt im Außenbereich und zum Biotopverbund zusammengeführt. Es erfolgt eine Abwägung einzelner Aspekte untereinander soweit dies erforderlich ist. Dies führt zur Ableitung der vorrangigen landschaftsplanerischen Zielvorstellungen für den jeweiligen Raum. Ein weiterer Aspekt, der bei der Erstellung der Karte berücksichtigt wurde sind die neuen Baugebiete aus dem WISEK-Katalog. Auch hier fand eine Abwägung mit den landschaftsplanerischen Zielen statt.

Landschaftsplan-Wiesbaden-Planungskarte2018
Landschaftsplan Wiesbaden: Planungskarte (2018) Ostfeld/Kalkofen.
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Biotope auf dem Ostfeld

Dieser Beitrag basiert auf der Arbeit des AK Wiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreis der Hessischen Gesellschaft für Ornitologie und Naturschutz e.V. (HGON)

Flächennutzungsplan Wiesbaden – Biotoptypenkartierung

Ist-Situation

Aus naturschutzfachlicher Sicht wertvolle und teils besonders wertvolle Bereiche im Plangebiet sind:

1 der ehemalige Steinbruch Kalkofen,
2 das Wäschbachtal,
3 der Bereich entlang Unterem und Oberem Zwerchweg, mit dem Cyperus Park, Tierpark, Hesslerhof, Gärten, Feldgehölze, Extensiv- und Intensivgrünland
4 weitere Randbereiche,
5 das Wäldchen am Fort Bieler,
6 Flächen innerhalb des Deponiegeländes
7 landwirtschaftlich genutzte Flächen bieten Nahrungsgrundlage besonders für
Großvögel (Weißstorch, Schwarzmilan, Graureiher, Mäusebussard)

Flächennutzungsplan-Wiesbaden-Biotoptypenkartierung-Ostfeld
Flächennutzungsplan Wiesbaden: Biotoptypenkartierung (2012) Ostfeld/Kalkofen.
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Forderungen

  • Erhalt und Aufwertung von Biotopen und Biotopvernetzungsstrukturen
  • ausreichende Pufferzonen
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Beruhigungspillen für Ostfeld und Osthafen

Falls Sie das Dokument als Ganzes herunterladen möchten:
Pressemitteilung zu den Beschlüssen der Ausschüsse vom 09.09.2020 als .pdf


Pressemitteilung, Wiesbaden/Mainz, 9. September 2020

Mit wachsweichen Ergänzungsanträgen zur Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld und zum Bebauungsplan Schierstein-Osthafen will die Rathauskooperation die berechtigte Kritik an beiden Vorhaben abfangen. Doch bei näherer Betrachtung sind beide Anträge nur Beruhigungspillen mit wenig Effekt.

In der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und des Planungsausschusses am Dienstag, 8. September, sind die Fraktionen der Rathauskooperation den Magistratsempfehlungen gefolgt und haben sowohl der Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld, als auch der Bebauung des Osthafens zugestimmt. Beide Vorhaben sind höchst umstritten. Daher versucht die Kooperation nun, Kritiker mit Begleitanträgen einzufangen. Doch beide Anträge sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.

Der Antrag zum Ostfeld lässt zwei Grundfragen zur SEM unausgesprochen:

  1. Braucht Wiesbaden überhaupt einen neuen Stadtteil?
  2. Ist das Ostfeld der richtige Standort?
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Infoveranstaltung Ostfeld-Bebauung

Die ÖDP Mainz lädt ein:

die letzten Wochen zeigten wieder einmal wie es um das Mainzer Innenstadtklima bestellt ist. An sogenannten Hitzetagen ist das Verweilen in der Innenstadt unerträglich.

Nun soll mit der Ostfeld/Kalkofen Bebauung eine der letzten verbliebenen Kaltluftschneisen für die Mainzer Innenstadt verbaut werden. Die negativen Auswirkungen für Mainz lassen sich anhand der Ergebnisse der Klimprax-Studie (Klimawandel in der Praxis) deutlich ablesen – ein von Mainz und Wiesbaden initiiertes Projekt, mit dem Ziel, stadtklimatische Belange in kommunalen Planungsprozessen verstärkt zu berücksichtigen.

Wir laden Sie daher herzlich ein, sich die Thematik am

 

Donnerstag, 10. September 2020,
um 18 Uhr
Pfarrsaal St. Bonifaz, Bonifaziusplatz 1, 55118 Mainz-Neustadt

 

näher bringen zu lassen. Im Podium sitzen Sabine Maritzen (Mitbegründerin des Bündnis Stadtklima) und Christina Kahlen-Pappas (Mitglied der Bürgerinitiative Zukunft Schierstein) und Mainzer ÖDP-Stadträtin Dagmar Wolf-Rammensee.

Damit die Abstands- und Hygieneregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie eingehalten werden können, muss die Teilnehmerzahl auf 30 Personen beschränkt werden. Wir bitten daher um eine Anmeldung per E-Mail () oder telefonisch (06131 / 12 42 98)

„Ostfeld/Kalkofen“ und „Osthafen Schierstein“ in Bau- und Umweltausschuss

Falls Sie das Dokument als Ganzes herunterladen möchten:
Schreiben an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie Umwelt, Energie und Sauberkeit vom 07.09.2020 als .pdf


Mit dem folgenden Schreiben wendet sich das Bündnis Stadtklima an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für „Planung, Bau und Verkehr“ sowie „Umwelt, Energie und Sauberkeit“:

Wiesbaden/Mainz, 7. September 2020

An die Mitglieder
des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr sowie
des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit
Rathaus / Schlossplatz 6 / Wiesbaden

Ihre Beschlussfassung zu Ostfeld/Kalkofen und Osthafen Schierstein am 8. September 2020

Sehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie für Umwelt, Energie und Sauberkeit,

das Bündnis Stadtklima wendet sich an Sie in großer Sorge und mit Blick auf die anstehenden Beschlussfassungen in Ihren Gremien am 8. September 2020 zu den Themen Ostfeld/Kalkofen und Schiersteiner Osthafen.

Beide Projekte – und damit auch Ihre Beschlüsse hierzu – lassen enorme negative Auswirkungen auf das Wiesbadener Stadtklima erwarten. Das Bündnis Stadtklima bittet Sie daher, folgende Aspekte unbedingt in Ihre Überlegungen zu den Beschlussfassungen mit einzubeziehen:

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Offener Brief zum Thema „Ostfeld“

Dieser Beitrag stammt von Ralf Schaab, „Ureinwohner“ von Wiesbaden-Erbenheim und Sprecher der Landbesitzer im Ostfeld.
Er gibt die Meinung des Autors wider und nicht notwendigerweise die des Bündnis Stadtklima. Warum ist dieser Beitrag dann hier zu finden? Weil wir denken, auch die Perspektive der Landwirte zu den Vorgängen sollte Erwähnung finden.


Wiesbaden, den 28.11.2019

Die Unverfrorenen Teil 2

Es geht um die bedeutende Abstimmung am 12.12.2019 im Stadtparlament, ob eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach § 165 BauGB durchgeführt werden soll (Ex-OB Gerich bezeichnete es als das schärfste Schwert der Baugesetzgebung!). Ohne Alternative sollen die Stadtverordneten entscheiden! Warum? Weil einige der Teilnehmer an diesem Milliardenprojekt unbedingt in den Teil 2 des Buches von Herrn Hetrodt kommen wollen?!

Was regt einen dabei so auf?

  • Es ist die Ohnmacht gegenüber der städtischen Willkür, oder besser gesagt gegenüber den Mitarbeitern der städtischen Verwaltung und ihrer Macht, Land an sich zu reißen, was ihnen nicht gehört.
  • Es sind falsche Kalkulationen der SEG, die den Stadtverordneten vorgaukeln, es gäbe nur eine Möglichkeit das Ostfeld zu entwickeln.
  • Es sind die übertriebenen Gehälter der Manager, der Gutachter und Geschäftsführer, die in keiner Weise dazu beitragen, günstigen Wohnraum zu schaffen. Aber die Landbesitzer, die den Boden zur Verfügung stellen faktisch enteignen. Das ist eine Unverschämtheit. Wir werden als normale Bürger von Wiesbaden von der eigenen Verwaltung über den Tisch gezogen.

CDU-Lorenz spricht von einem „Bombengeschäft“ und die SEG rechnet mit 200 Mio € Verlust bei der Verwirklichung des Ostfeldes. Was stimmt?

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Leserbrief zu „Das Ostfeld auf 25 Seiten“

Dieser Beitrag stammt von Ralf Schaab, „Ureinwohner“ von Wiesbaden-Erbenheim und Sprecher der Landbesitzer im Ostfeld.
Er gibt die Meinung des Autors wider und nicht notwendigerweise die des Bündnis Stadtklima. Warum ist dieser Beitrag dann hier zu finden? Weil wir denken, auch die Perspektive der Landwirte zu den Vorgängen sollte Erwähnung finden.


Wiesbaden den 20.08.2020

Leserbrief zu „Das Ostfeld auf 25 Seiten“

Normalerweise geben die politischen Mandatsträger den städtischen Gesellschaften einen Arbeitsauftrag. Beim Ostfeld erscheint die Lage umgekehrt: Die Geschäftsführer der SEG Stöcklin und der Baudezernent Kessler geben den Stadtparlamentariern den Auftrag gefälligst über ein Gesetz abzustimmen, das faktische Enteignungen für das Ostfeld vorsieht. Die Eigentümer müssen dem Billigangebot der Stadt Wiesbaden zustimmen. Alle anderen Möglichkeiten sind irreal. Das hatte Herr Domes im Artikel falsch wiedergegeben. In allen Pressemitteilungen der SEG und der Stadt Wiesbaden tauchen keinerlei kritischen Stimmen zu diesem skandalösen Vorgehen auf. Immer nur werden die schönsten Visionen für das „Traumgebiet“ Ostfeld beschrieben. Dass diese neue Trabantenstadt auf engstem Raum 12.000 Menschen unterbringen will, erinnert allerdings an die schönste Architektur in Offenbach.

Es gibt viele Alternativen zum Zwangsgebiet Ostfeld. Leider verschwendet die SEG und Stadt Wiesbaden aktuell sehr viele Millionen an Ressourcen in Planung und Strategie in ein Monsterprojekt, das bereits jetzt zum Scheitern verurteilt ist. Aber anstatt vernünftige Alternativen und Vorschläge aus der fachkundigen Bevölkerung aufzugreifen, verbeißen sich die Gremien in dieser fixen Idee sich ein Denkmal zu setzen.

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Bauverbot und Siedlungsbeschränkung durch das Airfield Erbenheim

Brief von Herrn Dirting (Lufthansa-Kapitän i. R.) an den Wiesbadener OB

Im August 2020 hat Herr Dirting, Lufthansa-Kapitän im Ruhestand und Fluglärmexperte, einen Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister verfasst, in dem er auf ein Bauverbot und Siedlungsbeschränkung(en) durch das Airfield Erbenheim aufmerksam macht. Wir möchten Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Dezember 2019 forderten die Stadtverordneten mit Beschluss Nr. 0621 die Prüfung von Lärmschutzbereichen nach §4 (1) Nr. 3 FluLärmG für das Airfield Erbenheim.

Bemerkenswert daran ist bereits, dass die Projektverantwortlichen des Ostfelds, inklusive Oberbürgermeister und Magistrat, diese Fluglärmuntersuchung nicht längst gemäß ihres Auftrags einer sorgfältigen Voruntersuchung initiativ vorgelegt haben. Eine SEM (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) hat strenge Anforderungen. Diese nicht zu erfüllen, ist unprofessionell – sei es aus Unwillen, Unwissen oder mit Vorsatz.

Am 14 .Februar 2019 wurde die SEG bereits im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die Bedenken der US-Streitkräfte informiert.

Diese regten ein Lärmschutzgutachten an. Ich zitiere: „Allerdings würde nach Dafürhalten der US-Streitkräfte ein solches Gutachten klar die Unvereinbarkeit der geplanten Wohn- und Gewerbebebauung mit dem Flugbetrieb verdeutlichen.“

Auch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) gab spätestens mit Schreiben vom 11. Februar 2020 dezente Hinweise an den Oberbürgermeister: „Gleichwohl würden sich nach dem von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet Ostfeld ergeben.“

Es geschah: Nichts! Bis heute!

Hypothese: die Projektverantwortlichen ahnten und befürchteten (ich möchte nicht behaupten, dass sie es bereits wussten) das große Flächen im Ostfeld als Lärmschutzzonen mit Bauverboten auszuweisen und noch größere Siedlungsbeschränkungsbereiche gleichfalls nicht bebaut werden dürfen.

Ein Bild (aus zwei Perspektiven, siehe auch Anlage) sagt mehr als 1000 Worte:

Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht.komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 1
Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht 2komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 2

Nach meinen Untersuchungen unterliegen 13,5 – 18,0 ha des Ostfelds einem Bauverbot, weitere 5,45 ha einer Siedlungsbeschränkung. Kurz: 1/3 oder 35% des geplanten „Urbanen Stadtquartiers“ liegen in Lärmschutzzonen!

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