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Bitte kein Ostfeld 21

Bitte kein Ostfeld 21

Presseerklärung der Aktionsgemeinschaft “Hände weg von Os/Ka” zu den dramatisch gestiegenen Kosten der SEM Ostfeld vom 3. Dezember 2021

Hände weg von Os/Ka: Zeit für die Reißleine – Defizit beim Ostfeld steigt um 57%
in nur einem Jahr!

Alarmiert, aber leider nicht überrascht“ zeigt sich Philipp Pfefferkorn von der Aktionsgemeinschaft Hände weg von Os/Ka, über die Meldung, dass die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Ostfeld“ teurer wird als gedacht. Das zu erwartende Defizit für die Trabantenstadt hat sich, innerhalb nur eines Jahres, von -72 Mio. auf -113,5 Mio. Euro erhöht.

Die Berliner haben ihren Flughafen, die Hamburger ihre Elbphilharmonie und die Stuttgarter ihr Stuttgart 21. Diese Großprojekte zeigen für das Ostfeld, wo die Reise hingeht. Nichts desto trotz hält die Wiesbadener Stadtpolitik gleichgültig an dem Vorhaben fest. Mit dem Resultat: Alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener sollen die fragwürdige SEM „Ostfeld“ ab jetzt mit 113 Mio. statt ‚nur‘ 72 Mio. Euro subventionieren. Und auch das wird nicht reichen.

Begründet wird das Minus mit steigenden „Finanzierungskosten“ [1] und das in einer Zeit, in der Zinsen für Kredite extrem niedrig sind.[2] Besonders überzeugend erscheint das nicht.

In der aktuellen Sitzungsvorlage 21-V-61-0042 [3] aus dem November 2021 heißt es:

„Seit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (STVV) vom 17. September 2020 haben sich einige Rahmenbedingungen konkretisiert, die Auswirkungen auf die Kosten- und Finanzierung haben. Hierzu zählen einerseits die Maßgaben aus dem Zielabweichungsbescheid der Regionalversammlung Südhessen und andererseits die fünf Themenfelder für mehr Nachhaltigkeit aus dem Beschluss Nr. 0294 der STW vom 17. September 2020“

„Erfreulich ist, dass die Politik nun erstmals aktualisierte Zahlen auf den Tisch legt. Alarmierend ist deren Inhalt: Zusätzliche 41,5 Mio. Euro Miese. Und das in nur einem Jahr – eine Steigerung um 57%. Und zwei Jahre länger soll es auch noch dauern.“ Da drängt sich schon die Frage auf: „Ist das Projekt Ostfeld schon im September 2020 – oder gar von Anfang an – schöngerechnet und schöngeredet worden?“

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Ostfeld Update Nr. 4 vom 6. September 2021

Liebe Mitstreiter*innen,

der Wahlkampf ist – wahrlich – in der heißen Phase! Und rund ums Ostfeld ist es höchst verdächtig ruhig. Das hat auch Gründe. Bekanntlich gibt’s noch keine stehende Regierungskoalition oder –kooperation in Wiesbaden.

Es gibt eine sog. „innovative Mehrheit“ mit SPD, GRÜNE, LINKE und VOLT, die gelegentlich mehr oder weniger stringent zusammenarbeitet. Und das Ostfeld ist sicherlich ein Konfliktfeld erster Kategorie… you know?! Also ruht still der See. Vordergründig.

Es sei euch versichert: die Verwaltung arbeitet fleißig weiter!
Und die Jurist*innen auch!

Wie aus dem anliegenden Schreiben des OB Mende vom Juli 2021 hervorgeht, entwickelt die Satzung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) Ostfeld seit dem 10. August 2021 Rechtskraft.

Das heißt zweierlei: (Klage-) Fristen kommen in Gang. Und es gibt etwas (die SEM Satzung), das juristisch angegriffen werden kann! Eben auf dem Klagewege. Normenkontrollklage nennt sich das juristisch korrekte Instrument dagegen.

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„Wer einmal lügt!“

„Wer einmal lügt!“

Presseerklärung der Aktionsgemeinschaft „Hände weg von Os/Ka“ zur Verlegung der Flugrouten im Ostfeld vom 11. Juni 2021

Wir zitieren,“ so Gottfried Schmidt für die Aktionsgemeinschaft „Hände weg von Os/Ka“, „aus der Pressemeldung der SEG vom 28. April 2021: ‚Mit der Änderung der Flugroute ist der Luftraum über dem geplanten Stadtteil im Ostfeld frei von militärischen Flugbewegungen. Über das Entwicklungsgebiet, das eine Fläche von 450 ha einnimmt, führen noch eine Instrumentenflugroute und eine Platzrunde. Die beiden geplanten Baugebiete im Ostfeld werden von diesen Flugrouten jedoch nicht tangiert.‘

Unterlegt waren diese wohlfeilen Worte mit dieser Karte:

Verlegung der Flugrouten über dem Ostfeld laut SEG -  Wer einmal lügt

Mal unabhängig davon, dass Fliegen an sich keine statische Wissenschaft ist und Flugzeuge nicht wie an der Perlenschnur gezogen geflogen kommen, ist die Darstellung der SEG augenscheinlich zumindest angreifbar.

Michael Dirting, der ehemalige Pilot und Luftfahrtexperte, hat uns seine Karte (unten), die die Grundlage im Wiesbadener Kurier und der Allgemeinen Zeitung war, zur Verfügung gestellt:

geänderte Flugrouten über dem Ostfeld laut An- und Abflugkarten - Wer einmal lügt

Es ist unschwer zu erkennen, dass die Routen, die Herr Stöcklin, Geschäftsführer der SEG, veröffentlicht hat, relevant von denen abweichen, die Herr Dirting feststellt – anhand von offiziellen Quellen, die die US-Army veröffentlicht hat.

Wir verlangen schnellstmöglich Aufklärung, welche Darstellung denn nun den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Das weniger aus der Überlegung heraus, ob es denn jetzt wirklich wichtig ist, ob die Flieger ein paar 100 m weiter links oder rechts fliegen. Das bleibt sich gleich. Die Gefahr eines Absturzes bleibt ebenso relevant wie der Fluglärm. Der verteilt sich nur unwesentlich anders und am Himmel machen Lärmschutzwände wenig Sinn.

„Viel wichtiger ist für uns die Frage, ob wir den Vertretern der Landeshauptstadt Wiesbaden überhaupt noch irgendetwas glauben können. Und dürfen.“

Wiesbaden, 11. Juni 2021
Dr. Gottfried Schmidt
für die Aktionsgemeinschaft „Hände weg von Os/Ka“

Stellungnahme NABU zum Ostfeld

Der NABU Wiesbaden hat eine Stellungnahme zum Ostfeld abgegeben und lehnt das Vorhaben ab.

„1. Mit der geplanten Bebauung wird ein bedeutendes Kaltluftentstehungsgebiet stark minimiert bis zerstört.“

„2. Das Gebiet stellt eine wichtige Kaltluftleitbahn, die bis in die Mainzer Innenstadt reicht, dar, die unterbrochen würde.“

„3. Das Plangebiet zerstört große Teile des vorhandenen Landschaftschutzgebietes und einen Grünzug, der sowohl als Biotop als auch der Biotopvernetzung dient. (…)“

„4. Das Planungsgebiet zerstört ca. 50 ha hochwertige Ackerböden. (…)“

„5. Das neue Wohngebiet grenzt an einen Militärflughafen an. (…)“

„6. Die Verkehrsanbindung an den ÖPNV ist nach dem Bürgerentscheid gegen die Citybahn offen. (…)“

„7. An der Hochschule Geisenheim kam eine Studie zu Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Landschaft im Rhein-Main-Gebiet zu dem Ergebnis, das ‚vor allem in städtischen Räumen wie Wiesbaden (…) der Förderung einer stadtgebietsübergreifenden grünen und blauen Infrastruktur durch Grünstrukturen und Gewässer eine zentrale Rolle zu‘ kommt. (…)“

„8. Angesichts der Folgen der Corona Pandemie sind viele Arbeitsplätze ins Homeoffice verlegt worden, sodass auf Dauer weniger Bürobedarf bestehen dürfte. (…)“

NABU Wiesbaden

Stellungnahme NABU Wiesbaden zum „Bebauungsprojekt Ostfeld/Kalkofen“

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Wachstum um jeden Preis? Das Projekt Ostfeld / Kalkofen

Interview zum Ostfeld / RadioRheinwelle 6. Mai 2021

„Wachstum um jeden Preis? Das Projekt Ostfeld / Kalkofen“ lautet der Titel der Sendung, die Radio Rheinwelle am Vorabend der Regionalversammlung ausgestrahlt hat. Sabine Maritzen von der AG „Ostfeld / Kalkhofen erhalten“ und Hartmut Bohrer, der Ortsvorsteher von Mainz-Kastel informieren umfassend über die schützenswerten natürlichen Ressourcen von Ostfeld und Kalkofen und zeigen auf, wie problematisch sich die geplante Bebauung auswirken wird.

Zu Beginn der Sendung bewertet Moritz Tapp (BUND-Jugend) das aktuelle Urteil des BVerfG zum Klimaschutzgesetz von 2019.

Redaktion: Rosa Luxemburg Stiftung Wiesbaden, Michael Forßbohm

Beitrag in der Mediathek-Hessen

Offener Brief des BUND Wiesbaden

Am 17. Februar 2021 hat der BUND, Kreisverband Wiesbaden, einen offenen Brief an die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen zum Zielabweichungsverfahren verfasst.

Offener Brief des BUND Wiesbaden vom 17.02.2021 zum Zielabweichungsverfahren.

Regionalversammlung Südhessen / Landesentwicklungsplan / SEM „Ostfeld-Kalkofen

Wiesbaden/Mainz, 8. Februar 2021

An Herrn Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Tarek Al-Wazir

An Frau Regierungspräsidentin
Brigitte Lindscheid

An den Vorsitzenden der Regionalversammlung und die Mitglieder der Regionalversammlung über die Geschäftsstelle der Regionalversammlung

Das Bündnis Stadtklima Wiesbaden/Mainz fordert,
die Entscheidung über den Antrag der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Zielabweichung vom Regionalplan im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden Ostfeld auf einen Termin deutlich NACH der Kommunalwahl zu vertagen.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Al-Wazir,
sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Lindscheid,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Kraft und sehr geehrte Mitglieder der Regionalversammlung,

am 5. März 2021 – nur wenige Tage vor der Kommunalwahl – soll das Zielabweichungsverfahren im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden Ostfeld bei der Regionalversammlung Südhessen beschlossen werden.

Und das, obwohl

  • die KLIMPRAX-Studie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG) bestätigt hat, wie wichtig das Ostfeld als Kaltluftentstehungsgebiet und aufgrund der Kaltluftleitbahnen (vom Taunus bis nach Mainz) ist. Die Bebauung des Ostfelds würde also den bereits bestehenden Wärmeinseleffekt für 125.000 Menschen verschärfen.
  • das von der SEG Wiesbaden beauftragte Klima-Gutachten von GeoNET fachlich unzureichend ist, da es die Kaltluftleitbahnen vom Taunus bis zum Rheintal nicht berücksichtigt, und die Notwendigkeit der Berücksichtigung auch vom HLNUG gegenüber dem Umweltamt Wiesbaden bestätigt wurde.
    Im Landesplanungsportal wird darauf hingewiesen, dass die landesweite Klimaanalyse aus regionaler und überregionaler Perspektive erfolgte, und keine lokalen Klimaanalysen auf Ebene der Städte, Gemeinden und Ortsteilen bzw. bei Einzelvorhaben ersetzen kann. Die „städtischen Gutachten“ sollten allerdings von einer übergeordneten Stelle auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
  • wesentliche Kenntnisse bzw. Gutachten zum Grundwasser, Boden, Artenschutz, Fluglärm und nachhaltigem Verkehrskonzept fehlen. Und ohne diese Kenntnisse und vor allem in diesem kurzen Zeitraum keine fundierten Entscheidungen von der Regionalversammlung getroffen werden können.
  • schon 1999 die Stadtverordneten der LH Wiesbaden beim Regionalplanentwurf zum Ostfeld erhebliche Bedenken in Bezug auf das Klima, den Arten- und Bodenschutz, das Landschaftsbild etc. hatten und die Änderung von „Bereich Industrie, Gewerbe, Zuwachs“ in „Bereich für die Landwirtschaft“ beantragt hatten.
  • alle Fakten klar belegen, dass die Klimakrise aufgrund der Hitzesommer und Dürren, dem Grundwassermangel und dem Waldsterben bereits im Gange ist und sich das Problem mit der schwindenden Artenvielfalt verschärft hat.
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„Ostfeld/Kalkofen“ und „Osthafen Schierstein“ in Bau- und Umweltausschuss

Falls Sie das Dokument als Ganzes herunterladen möchten:
Schreiben an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie Umwelt, Energie und Sauberkeit vom 07.09.2020 als .pdf


Mit dem folgenden Schreiben wendet sich das Bündnis Stadtklima an die Mitglieder der Wiesbadener Ausschüsse für „Planung, Bau und Verkehr“ sowie „Umwelt, Energie und Sauberkeit“:

Wiesbaden/Mainz, 7. September 2020

An die Mitglieder
des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr sowie
des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit
Rathaus / Schlossplatz 6 / Wiesbaden

Ihre Beschlussfassung zu Ostfeld/Kalkofen und Osthafen Schierstein am 8. September 2020

Sehr geehrte Mitglieder der Ausschüsse für Planung, Bau und Verkehr sowie für Umwelt, Energie und Sauberkeit,

das Bündnis Stadtklima wendet sich an Sie in großer Sorge und mit Blick auf die anstehenden Beschlussfassungen in Ihren Gremien am 8. September 2020 zu den Themen Ostfeld/Kalkofen und Schiersteiner Osthafen.

Beide Projekte – und damit auch Ihre Beschlüsse hierzu – lassen enorme negative Auswirkungen auf das Wiesbadener Stadtklima erwarten. Das Bündnis Stadtklima bittet Sie daher, folgende Aspekte unbedingt in Ihre Überlegungen zu den Beschlussfassungen mit einzubeziehen:

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Offener Brief zum Thema „Ostfeld“

Dieser Beitrag stammt von Ralf Schaab, „Ureinwohner“ von Wiesbaden-Erbenheim und Sprecher der Landbesitzer im Ostfeld.
Er gibt die Meinung des Autors wider und nicht notwendigerweise die des Bündnis Stadtklima. Warum ist dieser Beitrag dann hier zu finden? Weil wir denken, auch die Perspektive der Landwirte zu den Vorgängen sollte Erwähnung finden.


Wiesbaden, den 28.11.2019

Die Unverfrorenen Teil 2

Es geht um die bedeutende Abstimmung am 12.12.2019 im Stadtparlament, ob eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach § 165 BauGB durchgeführt werden soll (Ex-OB Gerich bezeichnete es als das schärfste Schwert der Baugesetzgebung!). Ohne Alternative sollen die Stadtverordneten entscheiden! Warum? Weil einige der Teilnehmer an diesem Milliardenprojekt unbedingt in den Teil 2 des Buches von Herrn Hetrodt kommen wollen?!

Was regt einen dabei so auf?

  • Es ist die Ohnmacht gegenüber der städtischen Willkür, oder besser gesagt gegenüber den Mitarbeitern der städtischen Verwaltung und ihrer Macht, Land an sich zu reißen, was ihnen nicht gehört.
  • Es sind falsche Kalkulationen der SEG, die den Stadtverordneten vorgaukeln, es gäbe nur eine Möglichkeit das Ostfeld zu entwickeln.
  • Es sind die übertriebenen Gehälter der Manager, der Gutachter und Geschäftsführer, die in keiner Weise dazu beitragen, günstigen Wohnraum zu schaffen. Aber die Landbesitzer, die den Boden zur Verfügung stellen faktisch enteignen. Das ist eine Unverschämtheit. Wir werden als normale Bürger von Wiesbaden von der eigenen Verwaltung über den Tisch gezogen.

CDU-Lorenz spricht von einem „Bombengeschäft“ und die SEG rechnet mit 200 Mio € Verlust bei der Verwirklichung des Ostfeldes. Was stimmt?

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Bauverbot und Siedlungsbeschränkung durch das Airfield Erbenheim

Brief von Herrn Dirting (Lufthansa-Kapitän i. R.) an den Wiesbadener OB

Im August 2020 hat Herr Dirting, Lufthansa-Kapitän im Ruhestand und Fluglärmexperte, einen Brief an den Wiesbadener Oberbürgermeister verfasst, in dem er auf ein Bauverbot und Siedlungsbeschränkung(en) durch das Airfield Erbenheim aufmerksam macht. Wir möchten Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Dezember 2019 forderten die Stadtverordneten mit Beschluss Nr. 0621 die Prüfung von Lärmschutzbereichen nach §4 (1) Nr. 3 FluLärmG für das Airfield Erbenheim.

Bemerkenswert daran ist bereits, dass die Projektverantwortlichen des Ostfelds, inklusive Oberbürgermeister und Magistrat, diese Fluglärmuntersuchung nicht längst gemäß ihres Auftrags einer sorgfältigen Voruntersuchung initiativ vorgelegt haben. Eine SEM (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme) hat strenge Anforderungen. Diese nicht zu erfüllen, ist unprofessionell – sei es aus Unwillen, Unwissen oder mit Vorsatz.

Am 14 .Februar 2019 wurde die SEG bereits im Rahmen der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über die Bedenken der US-Streitkräfte informiert.

Diese regten ein Lärmschutzgutachten an. Ich zitiere: „Allerdings würde nach Dafürhalten der US-Streitkräfte ein solches Gutachten klar die Unvereinbarkeit der geplanten Wohn- und Gewerbebebauung mit dem Flugbetrieb verdeutlichen.“

Auch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) gab spätestens mit Schreiben vom 11. Februar 2020 dezente Hinweise an den Oberbürgermeister: „Gleichwohl würden sich nach dem von uns vorgenommenen abschätzenden Berechnungen bereits im aktuellen Betrieb unabhängig von einem Lärmschutzbereich signifikante Fluglärmimmissionen im in Planung befindlichen Baugebiet Ostfeld ergeben.“

Es geschah: Nichts! Bis heute!

Hypothese: die Projektverantwortlichen ahnten und befürchteten (ich möchte nicht behaupten, dass sie es bereits wussten) das große Flächen im Ostfeld als Lärmschutzzonen mit Bauverboten auszuweisen und noch größere Siedlungsbeschränkungsbereiche gleichfalls nicht bebaut werden dürfen.

Ein Bild (aus zwei Perspektiven, siehe auch Anlage) sagt mehr als 1000 Worte:

Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht.komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 1
Dirting Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag.Nacht 2komp
Airfield Erbenheim Lärmschutzbereich Tag/Nacht, Perspektive 2

Nach meinen Untersuchungen unterliegen 13,5 – 18,0 ha des Ostfelds einem Bauverbot, weitere 5,45 ha einer Siedlungsbeschränkung. Kurz: 1/3 oder 35% des geplanten „Urbanen Stadtquartiers“ liegen in Lärmschutzzonen!

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