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Pressemitteilung des BUND Hessen zum Ostfeld

Am 23. April hat der BUND Hessen eine Pressemitteilung herausgegeben in der das Hessische Wirtschaftsministerium zum Eingreifen aufgefordert wird.

„Minister Al-Wazir muss für ein geordnetes Planungsverfahren sorgen. Der von der Stadt Wiesbaden angestrebte planungsrechtliche Freibrief zum Start der Bauleitplanung widerspricht dem Landesplanungsrecht und muss vom Minister verhindert werden.“

Jörg Nitsch, Landesvorsitzender BUND Hessen

Pressemitteilung des BUND Hessen zum Planungsverfahren „Ostfeld“ vom 23.04.2021

Offener Brief des BUND Wiesbaden

Am 17. Februar 2021 hat der BUND, Kreisverband Wiesbaden, einen offenen Brief an die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen zum Zielabweichungsverfahren verfasst.

Offener Brief des BUND Wiesbaden vom 17.02.2021 zum Zielabweichungsverfahren.

Regionalversammlung Südhessen / Landesentwicklungsplan / SEM „Ostfeld-Kalkofen

Wiesbaden/Mainz, 8. Februar 2021

An Herrn Staatsminister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Tarek Al-Wazir

An Frau Regierungspräsidentin
Brigitte Lindscheid

An den Vorsitzenden der Regionalversammlung und die Mitglieder der Regionalversammlung über die Geschäftsstelle der Regionalversammlung

Das Bündnis Stadtklima Wiesbaden/Mainz fordert,
die Entscheidung über den Antrag der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Zielabweichung vom Regionalplan im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden Ostfeld auf einen Termin deutlich NACH der Kommunalwahl zu vertagen.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Al-Wazir,
sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Lindscheid,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Kraft und sehr geehrte Mitglieder der Regionalversammlung,

am 5. März 2021 – nur wenige Tage vor der Kommunalwahl – soll das Zielabweichungsverfahren im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden Ostfeld bei der Regionalversammlung Südhessen beschlossen werden.

Und das, obwohl

  • die KLIMPRAX-Studie des Hessischen Landesamtes für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG) bestätigt hat, wie wichtig das Ostfeld als Kaltluftentstehungsgebiet und aufgrund der Kaltluftleitbahnen (vom Taunus bis nach Mainz) ist. Die Bebauung des Ostfelds würde also den bereits bestehenden Wärmeinseleffekt für 125.000 Menschen verschärfen.
  • das von der SEG Wiesbaden beauftragte Klima-Gutachten von GeoNET fachlich unzureichend ist, da es die Kaltluftleitbahnen vom Taunus bis zum Rheintal nicht berücksichtigt, und die Notwendigkeit der Berücksichtigung auch vom HLNUG gegenüber dem Umweltamt Wiesbaden bestätigt wurde.
    Im Landesplanungsportal wird darauf hingewiesen, dass die landesweite Klimaanalyse aus regionaler und überregionaler Perspektive erfolgte, und keine lokalen Klimaanalysen auf Ebene der Städte, Gemeinden und Ortsteilen bzw. bei Einzelvorhaben ersetzen kann. Die „städtischen Gutachten“ sollten allerdings von einer übergeordneten Stelle auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
  • wesentliche Kenntnisse bzw. Gutachten zum Grundwasser, Boden, Artenschutz, Fluglärm und nachhaltigem Verkehrskonzept fehlen. Und ohne diese Kenntnisse und vor allem in diesem kurzen Zeitraum keine fundierten Entscheidungen von der Regionalversammlung getroffen werden können.
  • schon 1999 die Stadtverordneten der LH Wiesbaden beim Regionalplanentwurf zum Ostfeld erhebliche Bedenken in Bezug auf das Klima, den Arten- und Bodenschutz, das Landschaftsbild etc. hatten und die Änderung von „Bereich Industrie, Gewerbe, Zuwachs“ in „Bereich für die Landwirtschaft“ beantragt hatten.
  • alle Fakten klar belegen, dass die Klimakrise aufgrund der Hitzesommer und Dürren, dem Grundwassermangel und dem Waldsterben bereits im Gange ist und sich das Problem mit der schwindenden Artenvielfalt verschärft hat.
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Stadtentwicklung Ostfeld/Kalkofen -Positionspapier HGON AK WI-RTK

Dieser Beitrag wurde verfasst vom AK Wiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreis der Hessischen Gesellschaft für Ornitologie und Naturschutz e.V. (HGON) und kann hier als .pdf herunter geladen werden.


Wiesbaden, 17.11.2017

HGON Arbeitskreis Wiesbaden Rheingau Taunus,
Vorsitzender Ingo Hausch

Stadtentwicklung Ostfeld/Kalkofen Infotag der SEG am 17.11.2017

Positionspapier des HGON Arbeitskreises Wiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreis

Die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V. ist ein gesetzlich anerkannter Naturschutzverband. Zweck der HGON ist die Erforschung der Lebensweisen und –bedingungen von freilebenden Vögeln, aber auch von anderen Tieren sowie von Pflanzen in Hessen auf wissenschaftlicher Grundlage. In gemeinnütziger Weise betreibt die HGON gleichzeitig den umfassenden Schutz der Lebensräume freilebender Tier- und Pflanzengesellschaften. Schwerpunkte der Arbeit des HGON-Arbeitskreises Wiesbaden-Rheingau-Taunus bilden feldornithologische Erfassungen, vogelkundliche Führungen und Vorträge, die Herausgabe eines Ornithologischen Jahrbuches, Biotoppflegemaßnahmen sowie die Mitarbeit in den Naturschutzbeiräten beider Kreise. Bei gesetzgeberischen Verfahren und öffentlichen Vorhaben beteiligt sich der HGON-AK regelmäßig mit teils umfangreichen Stellungnahmen zu naturschutzrelevanten Punkten.

Zu der von der Landeshauptstadt Wiesbaden geplanten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Ostfeld/ Kalkofen“ wurde der HGON-AK von Seiten der Projektleitung angesprochen, sich am Planungsprozess zu beteiligen. Auf der Auftaktveranstaltung zur Bürgerbeteiligung am 17.11.2017 präsentiert der AK in der Themeninsel Naturschutz seine Kenntnisse zu dem Plangebiet. Diese Präsentation stellt einen eigenständigen Beitrag dar und wurde nicht vorab mit anderen Projektbeteiligten/Verbänden abgestimmt.

Inhaltlich wird auf folgende Punkte eingegangen:

  • Ergebnisse der avifaunistischen Erfassungen im Plangebiet, speziell im Steinbruch Kalkofen und im Bereich des Cyperusparks
  • Darstellung des aktuellen raumplanerischen Status im Plangebiet
  • Ausweisung der für den Arten- und Naturschutz besonders wertvollen Bereiche im Plangebiet
  • Forderungen an das Projekt aus naturschutzfachlicher Sicht

Dieser Beitrag ist ein erster Ansatz, der im Verlaufe des Planungsprozesses und nach Vorliegen aktuell noch ausstehender Informationen bei Bedarf weiter konkretisiert wird.

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Regionalplan Südhessen / Flächennutzungsplan

Dieser Beitrag basiert auf der Arbeit des AK Wiesbaden-Rheingau-Taunus-Kreis der Hessischen Gesellschaft für Ornitologie und Naturschutz e.V. (HGON)

Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan zum Ostfeld

Grundlage der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, B-Pläne)
Der Regionalplan Südhessen 2010 dient der Steuerung der räumlichen Entwicklung der Planungsregion Südhessen. Er enthält die räumlichen Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen für die Region bis zum Jahr 2020. Als Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind diese von allen öffentlichen Stellen bei ihren
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Gegenüber der Bauleitplanung der Gemeinden begründen die Ziele eine Anpassungspflicht.
Der Regionalplan Südhessen 2000 steckt den Rahmen für regional bedeutsame Siedlungs- und Gewerbeflächen, Verkehrs- und andere Infrastrukturprojekte, Abbauvorhaben sowie für den Schutz von Freiflächen und Wald. Mit der Sicherung von Flächen, Trassen und Standorten für die verschiedenen Raumnutzungen schafft der Regionalplan die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für raumbedeutsame Vorhaben und Investitionen sowie für die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen in der Region. (Regierungspräsidium Darmstadt – Erläuterung zum RP-Südhessen)

Regionalplan-Südhessen-2010-Regionaler-FNP-zum Ostfeld
Regionalplan Südhessen 2010 zu „Ostfeld/Kalkofen“
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), Landesplanung, Regionalplan Südhessen 2010, Teilkarte 1

Das gesamte Gebiet „Ostfeld/Kalkofen“ ist in der Karte zum Regionalplan Südhessen 2010 violett schraffiert (siehe Legende: 4.7). Es wird also als „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ klassifiziert. Ein Teil des Ostfelds ist darüber hinaus als „Vorranggebiet regionaler Grünzug“ gekennzeichnet (4.3)

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Ostfeld: Die Zeit ist nicht reif

Falls Sie das Dokument als Ganzes herunterladen möchten:
Pressemitteilung zum Ostfeld vom 26.08.2020 als .pdf


Pressemitteilung vom 26.08.2020

Entscheidung über Enteignungsmaßnahme Ostfeld zum jetzigen Zeitpunkt unredlich – Beschluss stellt Stadt vor hohes juristisches und finanzielles Risiko

In der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2020 soll – aller Voraussicht nach – der förmliche Beschluss zu einer Entwicklungssatzung „Ostfeld “ erfolgen. Der Beschluss hat mehrere tiefgreifende Konsequenzen. Eine davon ist eine Vorfinanzierung für den Entwicklungsträger SEG (Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbh), für die im Haushalt 2020/21 Gelder in Höhe von insgesamt 5,4 Mio. Euro freigeben werden sollen. Gut investiertes Geld? Das Bündnis Stadtklima bezweifelt das und gibt den Ostfeld-Befürwortern zu bedenken: Die Zeit für diesen teuren Beschluss ist nicht reif!

Beschluss vor Entscheidung zur Citybahn widerspricht jeder Logik

Bis heute sind wesentliche Punkte der geplanten Ostfeld-Bebauung nicht abschließend geklärt. Dies gilt unter anderem für die verkehrliche Anbindung des Ostfelds an den ÖPNV. Der Anschluss an die Citybahn wurde vor allem von den Grünen als K.O.-Kriterium für das Ostfeld festgehalten. Erst im September 2019 hatte die Mitgliederversammlung des Kreisverbands Wiesbaden einen entsprechenden Beschluss getroffen, den selbst die Ostfeld-Befürworter der Partei mittrugen. Der Beschluss gilt bis heute und müsste – blieben die Grünen sich treu – unmittelbare Auswirkung auf den Zeitpunkt der Entscheidung zum Ostfeld haben. Denn erst am 1. November entscheiden Wiesbadens Bürgerinnen und Bürger, ob die Citybahn überhaupt gebaut wird. Einen kostenträchtigen Beschluss über das Ostfeld noch vor dieser Entscheidung über die Citybahn herbeizuführen, erscheint also unredlich – widerspricht aber mindestens jeder Logik.

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Problembewusstsein schaffen am Beispiel des Bauprojektes „Ostfeld“

Wie kommt es zu erneuten Diskussionen um das Ostfeld?
Aus dem Regionalplanungsentwurf Südhessen 1999, bei dem ein Gewerbegebiet an selber Stelle auf nur 19 ha abgelehnt worden ist, heißt es:

Begründung: Im Landschaftsplan auf Flächennutzungsplanebene werden gegen die Ausweisung dieses Bereiches als gewerbliche Baufläche erhebliche Bedenken in Bezug auf das Klima, den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild sowie die Ausweisungen auf Freizeit und Erholung vorgebracht. Außerdem steht die Darstellung im Widerspruch zum Abfallwirtschaftskonzept und dem Ausgleichsflächenbedarf für die Deponieerweiterung.“

Schreiben von Bürgermeister Goßmann vom 15. März 2000 an den Ortsbeirat Mainz-Kastel, Betreff: Beschluss Nr.: 99/0011 vom 21.01.1999 zum Regionalplanentwurf Südhessen 1999, Stellungnahme der LH Wiesbaden.

Ex-OB Sven Gerich, der in seiner Amtszeit die Planungen zum Ostfeld vorangetrieben hat, hat 2013 Roland Stöcklin auch in seine Position als Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) gebracht.
Gute Verhältnisse hat man untereinander, darunter die Patenschaft vorhandener Kinder.[1] Gerich, der wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde, hat nun einen neuen Job im Vertrieb einer Immobilienfirma. Einer großen Nummer im Baugeschäft.

20 Jahre später will man nun auf selbigem klimasensiblem Areal unbedingt 165 ha zu Gewerbe- und Wohngebiet (30-35 ha) verwandeln. Dabei werden Enteignungsmaßnahmen (SEM) durchgepeitscht, noch bevor klimarelevante Bedenken über die Folgen der Bebauung geklärt sind. Es ist ein 4 Mrd.-Projekt – das größte Bauprojekt Wiesbadens, das laut SEG mind. 72 Mio. Verschuldung mit sich bringen wird.
In Zeiten unabsehbarer wirtschaftlicher Krisen und dringender, hygienerelevanter Schulsanierungen ein hohes Risiko. Wer profitiert und wer verliert?


[1] Vgl. Ewald Hetrodt, S. 29.